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	<title>Coronanews &#8211; Dachverband der österreichischen Filmschaffenden</title>
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	<item>
		<title>Härtefallfonds: mehrfachgeringfügig und fallweise Beschäftigte</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/haertefallfonds-mehrfachgeringfuegig-und-fallweise-beschaeftigte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 14:22:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Bis 30.11.2022  ist es für mehrfachgeringfügige und fallweise Beschäftigte möglich am Härtefallfonds zu partizieren Achtung: Für den Antrag [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bis 30.11.2022  ist es für mehrfachgeringfügige und fallweise Beschäftigte möglich am Härtefallfonds zu partizieren</strong></p>
<p>Achtung: Für den Antrag braucht man eine <strong><u>Handysignatur</u></strong></p>
<p>Wer ist <a href="https://www.wko.at/site/haertefallfonds-mgb/faq.html#punkt4">antragsberechtigt</a></p>
<p><a href="https://9f2a2be4-67af-4339-b291-4376d1eb722a.mailbutler.link/p2/7d6906b3-1d90-4f28-8b30-ca37acc4742b/ad89c019-4db2-42e1-b6f3-066c3da57373">Zum Antragsformular</a></p>
<p>Zwei Beispiele:</p>
<p>1. Aushilfskellnerin: Paula studiert ebenfalls und arbeitete im Referenzzeitraum nur bis Ende Dezember 2019 in unregelmäßigen Abständen als tageweise geringfügig Beschäftigte Kellnerin. Da jede tageweise Beschäftigung als ein Beschäftigungsverhältnis gilt, übte auch sie innerhalb des Referenzzeitraums mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aus. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Härtefallausgleich möglich.</p>
<p>2. Aushilfe in Boutique und Garderobiere in Theater: Martha half im Referenzzeitraum bis Ende Oktober 2019 regelmäßig am Wochenende in einem durchgehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnis in einer Boutique aus. Ab November 2019 arbeitete sie in unregelmäßigen Abständen als tageweise geringfügig beschäftige Garderobiere in einem Theater. Da jede tageweise Beschäftigung als ein Beschäftigungsverhältnis gilt, übte sie im Referenzzeitraum mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aus. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Härtefallausgleich möglich.«</p>
<p>Wer ist <a href="https://www.wko.at/site/haertefallfonds-mgb/faq.html#punkt4">antragsberechtigt</a></p>
<p><a href="https://9f2a2be4-67af-4339-b291-4376d1eb722a.mailbutler.link/p2/7d6906b3-1d90-4f28-8b30-ca37acc4742b/ad89c019-4db2-42e1-b6f3-066c3da57373">Zum Antragsformular</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Non-Profit-Organisationen</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/non-profit-organisationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Feb 2022 13:31:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Richtlinie über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds zur Abfederung der Folgen von Covid-19 ist seit heute veröffentlicht, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Richtlinie über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds zur Abfederung der Folgen von Covid-19 ist seit heute veröffentlicht, siehe: <a href="https://www.filmschaffende.at/wp-content/uploads/2022/02/BGBLA_2022_II_59.rtf">NPO-Fonds-RichtlinienverordnungBGBLA_2022_II_59.</a></p>
<p>Für die Bemessung der Förderung sind die förderbaren Kosten der förderwerbenden Organisation, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021 anfallen, zu ermitteln.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aktuelle Maßnahmen</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/aktuelle-massnahmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Feb 2022 10:44:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Die österreichische Bundesregierung hat Lockerungen der Covid-19-Maßnahmen beschlossen, die auch den Bereich Kunst und Kultur betreffen. Vor allem [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die österreichische Bundesregierung hat Lockerungen der Covid-19-Maßnahmen beschlossen, die auch den Bereich Kunst und Kultur betreffen. Vor allem die Kinos werden ab 5.2.2022 von den längeren Öffnungszeiten profitieren können, nähere Infos dazu auf der Seite des Sozialministeriums: <a href="https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html">Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Corona-Hilfen aktuell</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/corona-hilfen-aktuell/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2022 13:13:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen Anträge zur Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen bei der Sozialversicherung der Selbstständigen für das 1. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen</strong></p>
<p>Anträge zur <a href="https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358">Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen bei der Sozialversicherung der Selbstständigen</a> für das 1. Quartal 2022 können <strong>vom 17. Jänner bis zum 30. April 2022</strong> bei der SVS gestellt werden und beträgt für das 1. Quartal 2022 € 1.800. Für die Zeit des Lockdowns November und Dezember 2021 beträgt sie € 2.000 und kann weiterhin beantragt werden. Für Neu-Versicherte sind die Antragsvoraussetzungen mit <strong>Stichtag für Neu-Versicherte mit 1. November 2021</strong> festgesetzt.</p>
<p><strong>Covid-19-Fonds beim Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)</strong></p>
<p>Die nächste Antragsphase des <a href="https://www.ksvf.at/covid-19.html">Covid-19-Fonds des KSVF</a>, für alle Künstler_innen, die weder die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch im Härtefallfonds der WKO antragsberechtigt sind, beginnt ebenfalls <strong>ab 17. Jänner 2022 und endet am 30. Juni 2022</strong>.</p>
<p>In diesem Zeitraum können Künstler:innen sowie Kulturvermittler:innen einmalig eine Beihilfe in Höhe von € 1.000 beantragen.</p>
<p><strong>Härtefallfonds Phase 4 der WKO</strong></p>
<p>Unterstützung zur Abfederung von Einnahmeausfällen selbständiger Künstler:innen und<br />
Kulturarbeiter:innen: Für November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 ist die Antragstellung vom 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.</p>
<p>Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember mindestens 1.100 Euro, Anfang 2022 dann mindestens 600 Euro. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.</p>
<p>Weiterführende Info:</p>
<p><a href="https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358">Überbrückungsfinanzierung</a></p>
<p><a href="https://www.ksvf.at/covid-19.html">Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung-Fonds</a></p>
<p><a href="https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?faq=382664wkomfaqoverview1">Härtefallfonds</a></p>
<p><a href="https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Neuigkeiten/Naechste-Antragsphase-fuer-Ueberbrueckungsfinanzierung-und-COVID-19-Fonds.html">Überblick zu den Unterstützungsmaßnahmen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung Kulturrat</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich/</link>
					<comments>https://www.filmschaffende.at/coronanews/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Kulturrat Österreich fordert praktikable Instrumentarien ein Nach Monaten des Wartens ist der Schutzschirm für Veranstaltungen nun beschlossen und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kulturrat Österreich fordert praktikable Instrumentarien ein</p>
<p>Nach Monaten des Wartens ist der Schutzschirm für Veranstaltungen nun beschlossen und bereits aktiv, wenn auch die Genehmigung der Richtlinien durch die EU noch ausständig ist. Der Schutzschirm soll die Planung von Veranstaltungen trotz unsicherer Lage ermöglichen, indem bei Corona-bedingten Absagen oder wesentlichen Einschränkungen finanzielle Schäden durch Zuschüsse abgefedert werden. Ein sinnvolles Instrument &#8211; theoretisch auch für den Kulturbereich, bei dem lange Vorlaufzeiten für Kunst- und Kulturproduktionen erforderlich sind. Die Zugangsbedingungen schließen jedoch große Teile im Feld Kunst und Kultur aus. Damit der Schirm schützt, müssen Einnahmen von mindestens 15.000 Euro bei einer Veranstaltung erzielt werden  dies erreicht in der freien Szene kaum jemand, abgesehen von großen Festivals. Als Alternative dazu schützt der Schirm auch Veranstaltungen mit Ausgaben von mindestens 15.000 Euro  jedoch nur, wenn die Veranstaltung von einem Unternehmen organisiert wird, zu dessen gewerbsmäßiger Tätigkeit die professionelle Planung und Durchführung von Veranstaltungen zählt. Damit ist die freie Szene, die gemeinnützig und eben nicht gewerbsmäßig organisiert ist, abermals vom Veranstaltungsschutzschirm ausgeschlossen. Diese Differenzierung stellt nicht nur eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen gemeinnützig und gewinnorientiert Arbeitenden dar, sie suggeriert auch, dass alles, was auf gemeinnütziger Basis stattfindet, nicht professionell sei. Ein Trugschluss, der die Tatsache verkennt, dass die gemeinnützige Organisationsform im freien Kunst- und Kulturbereich typisch ist. Daher stehen auch hier Arbeitsplätze auf dem Spiel, wird wirtschaftliches Risiko übernommen und selbstverständlich höchst professionell und erfahren gearbeitet  mit dem Unterschied jedoch, dass jeder erzielte Euro in die kulturelle Tätigkeit reinvestiert werden muss und für finanzielle Schäden der zumeist ehrenamtlich agierende Vorstand privat haftet.</p>
<p>Im Fazit profitieren vom Veranstaltungsschutzschirm somit nur Mega-Events und kommerziell arbeitende Unternehmen &#8211; jedoch nicht der Kulturbereich in seiner ganzen Breite und Vielfalt. Den gemeinnützigen Unternehmen steht weiterhin lediglich der NPO-Fonds offen, so dieser wie angekündigt verlängert wird. Auf Unterstützung für Verluste ab 1. Oktober 2020 durch den NPO-Fonds warten die Vereine bis heute. Selbst wenn die Richtlinien zur Verlängerung des NPO-Fonds in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, ist offenkundig, dass dieser lediglich rückwirkend greift. Er stellt keinen Ersatz für ein vorausschauendes Instrument wie den Schutzschirm dar, der eine gewisse finanzielle Planungssicherheit bietet.</p>
<p>Leidtragende sind neben den Kulturveranstaltenden damit abermals die beteiligten Künstler*innen, Techniker*innen und selbstständigen Kulturarbeiter*innen. Statt durch eindeutige Festlegung, welche Zuschüsse im Falle von Absagen greifen, Planungssicherheit herzustellen, werden Fonds geschaffen, die rückwirkend definieren, welche vor Monaten angefallenen Ausgaben anerkannt werden oder nicht. Angesichts dieser enormen Unsicherheit werden den Beteiligten nach wie vor Verträge vorgelegt, die eine Stornoklausel bei höherer Gewalt vorsehen. In Konsequenz fallen Künstler_innen weiterhin um Honorare um und sind auf Pauschallösungen aus dem Härtefall-Fonds (WKOe) bzw. der Überbrückungsfinanzierung (SVS) angewiesen. Dass es anders möglich ist, zeigt der Veranstaltungsschutzschirm: Dieser anerkennt explizit angemessene Abschlagszahlungen, die die Aufwendungen Dritter im Zusammenhang mit Veranstaltungsabsagen vergüten. Es ist völlig unverständlich, dass der Veranstaltungsschutzschirm für die freie Kunst- und Kulturszene de facto nicht zugänglich sein wird.</p>
<p>Noch kann an den Stellschrauben gedreht werden &#8211; die finalen Richtlinien für den Veranstaltungsschutzschirm liegen auch eine Woche nach Antragsstart mangels EU-Genehmigung nicht vor. Notwendig sind auf jeden Fall folgende Maßnahmen:</p>
<p>Veranstaltungsschutzschirm: Deutliche Herabsetzung der erforderlichen Mindesteinnahmen und Entfall der Beschränkung auf gewerbliche Veranstaltungsunternehmen, um das Instrument auch der freien Kunst- und Kulturszene zugänglich zu machen.</p>
<p>Alternativ Schaffung von Instrumentarien für die freie Kunst- und Kulturszene, um Veranstaltungen trotz unabsehbarer Pandemieentwicklung planen zu können.</p>
<p>Schnellstmögliche Veröffentlichung der Richtlinien des NPO-Fonds für das 4. Quartal 2020 &#8211; inklusive brauchbarer Abbildung eines Lockdown-Ersatzes.</p>
<p>Schnellstmögliche Veröffentlichung der Richtlinien für die Fortführung des NPO-Fonds ab 1. Jänner 2021.</p>
<p>Arbeit an Instrumentarien für faire Vertragsgestaltungen, d.h. auch zwischen Künstler*innen und Veranstalter*innen, zumindest im geförderten Bereich.</p>
<p>Finanzielle Ersatzleistungen für all jene, die seit März 2020 nichts bekommen haben, allen voran jene, die per Gesetz schon lange in den Kreis möglicher Härtefall-Fonds-Bezieher_innen aufgenommen worden sind: mehrfach unselbstständig geringfügig Beschäftigte.</p>
<p>Links:</p>
<p><a href="https://www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen" target="_blank" rel="noopener">Antrag und Abwicklung bei der ÖHT (Tourismusbank)</a><br />
<a href="https://www.sichere-gastfreundschaft.at/messen-veranstaltungen/#lp-pom-block-1436" target="_blank" rel="noopener">FAQ BMLRT</a><br />
<a href="https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Neuigkeiten/VERANSTALTER-SCHUTZSCHIRM.html" target="_blank" rel="noopener">BMKOeS</a></p>
<p>Rückfragen:</p>
<p>Kulturrat Österreich<br />
<a href="mailto:c&#111;&#110;&#116;act&#64;k&#117;&#108;&#116;&#117;&#114;&#114;&#97;t&#46;&#97;&#116;"><br />
</a><a href="https://www.kulturrat.at" target="_blank" rel="noopener">Kulturrat Österreich</a><a href="mailto:co&#110;&#116;&#97;ct&#64;k&#117;l&#116;&#117;rr&#97;t&#46;at"><br />
</a><a href="https://www.twitter.com/kulturrat_oe" target="_blank" rel="noopener">Twitter</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/lockdown-bonus-beim-covid-19-fonds-des-kuenstlersozialversicherungsfonds-ksvf/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Auszahlungshöhe wird pro Kopf wird von 3.000 auf 3.500 Euro erhöht. Wer bereits in der aktuell laufenden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Auszahlungshöhe wird pro Kopf wird von 3.000 auf 3.500 Euro erhöht.<br />
Wer bereits in der aktuell laufenden Phase 2 Geld aus dem Covid-19-Fonds bekommen hat, bekommt die Erhöhung automatisch überwiesen, noch ausständige und neue Anträge belaufen sich ab sofort automatisch auf den erhöhten Betrag.</p>
<p>Nähere Infos: <a href="http://www.ksvf.at" target="_blank" rel="noopener">Künstlersozialversicherungsfonds</a></p>
<p>Nähere Infos für selbständige Künstler_innen und Kunstschaffende zum Überbrückungsfonds: <a href="https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358" target="_blank" rel="noopener">SVS Überbrückungsfonds</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Lockdown-Bonus für Künstler:innen</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/lockdown-bonus-fuer-kuenstler_innen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Nov 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie Staatssekretärin Mayer heute bekannt gab, soll es ab morgen möglich sein, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie Staatssekretärin Mayer heute bekannt gab, soll es ab morgen möglich sein, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Antrag auf den Lockdown-Bonus zu stellen.</p>
<p>Damit können Künstler_innen &#8211; unabhängig von allen bisherigen Entschädigungsleistungen &#8211; zusätzlich 1.300 Euro beantragen.</p>
<p>Sie dazu: <a href="https://www.bmkoes.gv.at/" target="_blank" rel="noopener">BMKOES</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung Kulturrat Österreich</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2020 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Anhebung des Kunst- und Kulturbudgets auf zumindest 1% des BIP! Intervention zu den Budgetverhandlungen für 2021 Zuletzt hat [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anhebung des Kunst- und Kulturbudgets auf zumindest 1% des BIP!<br />
Intervention zu den Budgetverhandlungen für 2021</p>
<p>Zuletzt hat es der Corona-Lockdown deutlich gemacht: Einkommen und soziale Absicherung im Kunst- und Kulturfeld liegen in großen Teilen unterhalb jeder akzeptablen Schwelle.</p>
<p>Es ist höchst an der Zeit, strukturelle Vorgaben für eine grundlegende Änderung zu entwickeln und zu verankern: im Bundesbudget, dem die Rolle eines Leitbudgets Kunst und Kultur zukommt, da sich die Förderungen von Ländern und Kommunen vielfach daran orientieren. Das Ziel muss eine faire und angemessene Bezahlung quer durch den Sektor bei gleichzeitigem Erhalt der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft sein. Zunächst muss jedenfalls dafür gesorgt werden, dass Mindesteinkommen und Honoraruntergrenzen möglich und bei öffentlich geförderten Projekten und Einrichtungen Fördervoraussetzung sind.</p>
<p>Dafür ist es unabdingbar, das Kunst- und Kulturbudget 2021 unverzüglich auf mindestens ein Prozent der Bundesausgaben anzuheben. Aktuell beläuft sich dieses lediglich auf 0,6%, bis 2023 ist sogar eine Senkung auf 0,5% geplant. Langfristiges Ziel muss eine Anhebung der Ausgaben für Kunst und Kultur auf mindestens 1% des BIP sein. Im EU-weiten Vergleich rangiert Österreich hier an 18. Stelle, mit Staatsausgaben für kulturelle Aktivitäten im Ausmaß von 0,5% des BIP!</p>
<p>Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen einzelnen Corona-Hilfen &#8211; insbesondere für den Erhalt der Bundestheater und/ -museen ebenso wie der anderen großen Häuser &#8211; nicht zu Lasten des regulären Kunst- und Kulturbudgets gehen, sondern aus den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden. Frei verfügbares Geld ist ohnedies knapp, und alle Förderungen für die freie Szene stammen aus solchen nicht zugewiesenen Mitteln. Jede Umwidmung zu Gunsten der Corona-Hilfen reduziert daher Möglichkeiten und Existenzen in der freien Szene. Eindeutig ein No-Go.</p>
<p>In einem nächsten Schritt wird es daher unabdingbar, die Kunst- und Kulturausgaben für die freie Szene auch durch ein Leitbudget Kunst und Kultur abzusichern: Das heißt Zweckwidmung von 50% des Kulturhaushalts für die freie Szene, ihre Akteur*innen und Strukturen, sowie jährliche Indexanpassung dieser Mittel. Die freie Szene, d.h. das Kunst- und Kulturschaffen abseits der großen, etablierten Häuser und Unternehmen, ist nicht nur ein wesentlicher Faktor der Kunst- und Kulturlandschaft in all ihrer Vielfalt, sie schafft Raum für Auseinandersetzung und Verständigung über gesellschaftliche Entwicklungen, für Teilhabe und Mitgestaltung. Sie ist eine Investition in die Zukunft.</p>
<p>Sie unterstützen dieses Anliegen?<br />
Hier können Sie unterzeichnen:</p>
<p>Es ist Gefahr in Verzug: Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur jetzt gefordert!<br />
<a href="https://mein.aufstehn.at/petitions/es-ist-gefahr-in-verzug-rettungsmassnahmen-fur-kunst-und-kultur-jetzt-gefordert" target="_blank" rel="noopener">Appell und Forderungen</a></p>
<p>Wir fordern 1% des Bundesbudgets für Kunst und Kultur  JETZT!<br />
<a href="https://mein.aufstehn.at/petitions/wirsind1" target="_blank" rel="noopener">Petition</a></p>
<p>Weitere Informationen:<br />
<a href="https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_UG_32-Kunst_und_Kultur_BVA-E_2020.pdf" target="_blank" rel="noopener">Budgetanalyse 2020 des Budgetdienst des Parlaments vom 7.5.2020</a></p>
<p><a href="https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=gov_10a_exp&amp;lang=en" target="_blank" rel="noopener">Eurostat Datenanalyse</a></p>
<p>Rückfragen:</p>
<p>Kulturrat Österreich<br />
<a href="mailto:cont&#97;c&#116;&#64;&#107;u&#108;&#116;u&#114;r&#97;t&#46;at">c&#111;nt&#97;ct&#64;k&#117;&#108;tur&#114;&#97;t&#46;a&#116;</a><br />
<a href="https://www.kulturrat.at" target="_blank" rel="noopener">Kulturrat Österreich</a><br />
<a href="https://www.twitter.com/kulturrat_oe" target="_blank" rel="noopener">Twitter</a><br />
Gumpendorfer Str. 63b<br />
1060 Wien</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Aufruf Kulturrat Österreich</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/coronanews/aufruf-kulturrat-oesterreich/</link>
					<comments>https://www.filmschaffende.at/coronanews/aufruf-kulturrat-oesterreich/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2020 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Allianz aus Kunst und Kultur appelliert an Bundesregierung: Schaffen Sie jetzt Rettungsmaßnahmen Im Wochentakt ändern sich die Bedingungen, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Allianz aus Kunst und Kultur appelliert an Bundesregierung:<br />
Schaffen Sie jetzt Rettungsmaßnahmen</p>
<p>Im Wochentakt ändern sich die Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur stattfinden kann. So ist kein Planen, kein Arbeiten in Kunst und Kultur möglich. Die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen laufen mit Ende September aus bzw. sind auf maximal sechs Monate (seit März) ausgelegt. Eine Allianz von Organisationen und Personen aus dem Kunst- und Kulturbereich fordert die Bundesregierung auf, endlich finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die das Überleben des Kunst- und Kultursektors über die Krise hinweg absichern: durch Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen, Refundierung von pandemiebedingten Mehrkosten, Übernahme der Ausfallkosten sowie eine grundsätzliche Erhöhung des<br />
Kulturbudgets auf 1% des BIP!</p>
<p>Appell an die österreichische Bundesregierung:<br />
Es ist Gefahr in Verzug: Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur jetzt gefordert!</p>
<p>Petition jetzt unterzeichnen:<br />
<a href="http://mein.aufstehn.at/petitions/es-ist-gefahr-in-verzug-rettungsmassnahmen-fur-kunst-und-kultur-jetzt-gefordert" target="_blank" rel="noopener">Petition</a></p>
<p>Sehr geehrter Herr Kanzler Kurz,<br />
sehr geehrter Herr Vizekanzler und Kulturminister Kogler, sehr geehrter Herr Finanzminister Blümel, sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mayer!</p>
<p>Ab 14. September gelten bundesweit neue Beschränkungen für Veranstaltungen, die die Personenobergrenze massiv reduzieren.<br />
Angekündigt wurden diese Änderungen drei Tage im Vorhinein. Mit derart kurzfristigen Änderungen ist keine Planung von Veranstaltungen möglich!</p>
<p>Wir müssen davon ausgehen, dass die Unsicherheit über die Bedingungen, unter denen Veranstaltungen noch möglich sind, in den nächsten Monaten zu einem ständigen Begleiter wird. Das trifft alle, die im Veranstaltungsbereich, die im Kulturbereich arbeiten, existenziell<br />
bedrohlich: Kultureinrichtungen und Kulturvereine, ihre Mitarbeiter*innen, organisatorisches und technisches Personal, Künstler*innen, Kulturvermittler*innen, Öffentlichkeitsarbeiter*innen, &#8230; ! Ohne sofortige Unterstützung droht eine beispiellose Konkurswelle und massiver Anstieg der Arbeits- und Erwerbslosigkeit im Kulturbereich, was die Kulturlandschaft Österreich erschüttern und nachhaltig schädigen wird.</p>
<p>Wir fordern Sie auf, sofort ein Unterstützungspaket zu schnüren, das das Überleben des Kultursektors über die Krise hinweg sichert. Aktuell sind alle bestehenden Unterstützungsmaßnahmen auf maximal sechs Monate ausgelegt bzw. laufen mit Ende September aus. Niemand kann sich Illusionen machen, dass unter den aktuellen Bedingungen wieder ein kostendeckender, geschweige denn regulärer Kulturbetrieb ab 1. Oktober möglich ist.</p>
<p>Wir fordern:</p>
<p>&#8211; UMGEHENDE VERLÄNGERUNG DER AUSLAUFENDEN UNTERSTÜTZUNGSFONDS sowohl für individuelle Künstler*innen und im Kulturbereich arbeitende Menschen als auch für die unzähligen gemeinnützigen Trägerorganisationen des Kulturlebens, die ab Oktober vor dem Nichts stehen.</p>
<p>&#8211; REFUNDIERUNG DER KOSTEN FÜR COVID19-TESTS UND ANDERER PANDEMIEBEDINGTER MEHRKOSTEN Gesundheitsvorsorge darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten diktiert werden! Sie ist im Kultur- und Veranstaltungsbereich ebenso wichtig wie etwa in der Gastronomie und Hotellerie, für die Testkosten übernommen werden.</p>
<p>&#8211; AUSFALLSFONDS FÜR KULTURVERANSTALTUNGEN der es ermöglicht trotz unsicherer Bedingungen überhaupt noch Kulturveranstaltungen zu planen und ein kulturelles Angebot für die Bevölkerung in den nächsten Monaten zu bieten.</p>
<p>&#8211; ANHEBUNG DES KULTURBUDGETS AUF 1% DES BIP um endlich eine solide Absicherung der Kunst und Kultur in Österreich zu ermöglichen!</p>
<p>&#8211; BEGLEITENDES NEUSTART-PROGRAMM FÜR KUNST UND KULTUR um im Arbeiten bleiben zu können, auch ohne unmittelbare Veranstaltungen mit Publikum, das als Programm die Entwicklung und Erprobung alternativer Konzepte und Formate ermöglicht sowie erforderliche Investitionen für eine adaptierte Neuaufnahme des Kunst- und Kulturangebots abdeckt!</p>
<p>Wir stellen nicht in Frage, dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen, um die epidemische Entwicklung einzudämmen. Planungssicherheit über den Verlauf einer Epidemie kann es nicht geben. Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht jedoch schon! Es braucht sofortige Unterstützungsmaßnahmen, die das Überleben des Kultursektors sichern. Es ist Gefahr in Verzug! Handeln Sie jetzt!</p>
<p>Im Namen von:</p>
<p>ASSITEJ Austria<br />
Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs Dachverband der Filmschaffenden Dachverband Salzburger Kulturstätten IG Autorinnen Autoren IG Bildende Kunst IG Club Kultur IG Freie Theaterarbeit IG KIKK &#8211; Interessengemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroska IG Kultur Burgenland IG Kultur Österreich IG Kultur Steiermark IG Kultur Vorarlberg IG Kultur Wien IG Übersetzerinnen Übersetzer Kulturrat Österreich KUPF &#8211; Kulturplattform Oberösterreich Österreichischer Musikrat TKI &#8211; Tiroler Kulturinitiativen</p>
<p>sowie allen bisherigen Unterzeichner*innen der Petition</p>
<p>Rückfragen:</p>
<p>Kulturrat Österreich<br />
<a href="mailto:&#99;o&#110;t&#97;ct&#64;&#107;ul&#116;urr&#97;&#116;.at">co&#110;&#116;ac&#116;&#64;kultur&#114;a&#116;&#46;&#97;t</a><br />
<a href="www.kulturrat.at" target="_blank" rel="noopener">Kulturrat</a><br />
<a href="www.twitter.com/kulturrat_oe" target="_blank" rel="noopener">Twitter</a><br />
Gumpendorfer Str. 63b<br />
1060 Wien</p>
]]></content:encoded>
					
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		<title>Pressemitteilung Kulturrat Österreich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jul 2020 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronanews]]></category>
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					<description><![CDATA[Angekündigte Entschädigungsfonds für Kunst und Kultur starten endlich Aussicht auf finanzielle Hilfe nach Lockdown für Viele Kulturrat Österreich [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Angekündigte Entschädigungsfonds für Kunst und Kultur starten endlich Aussicht auf finanzielle Hilfe nach Lockdown für Viele</p>
<p>Kulturrat Österreich begrüßt die Öffnung der Fonds</p>
<p>Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen (SVS), NPO-Fonds (AWS) und Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF) nehmen ihre Arbeit auf. Zusammen mit dem Härtefall-Fonds (WKO) und dem Fixkostenzuschuss eröffnet das Vielen in Kunst und Kultur die Möglichkeit, fehlende Einnahmen aufgrund von Lockdown und Covid-19-Präventionsmaßnahmen wenigstens teilweise auszugleichen.</p>
<p>Sind wir zufrieden?</p>
<p>Es ist zu begrüßen, dass die Refinanzierungsmaßnahmen nun endlich soweit aufgesetzt und funktional sind, dass die akute Geldnot in Kunst und Kultur bald für viele zumindest vorübergehend behoben sein wird.<br />
Geldsorgen werden uns aber weiterhin begleiten, schon weil ein monatliches Einkommen über der Armutsgefährdungsgrenze vielfach unerreichbar ist. Nach wie vor gibt es auch Personen, die noch überhaupt keinen Anspruch auf Geldersatzleistungen seit dem Lockdown haben: Noch fehlt beispielsweise die Umsetzung der gesetzlich bereits seit längerem beschlossenen Aufnahme mehrfach geringfügig Beschäftigter in den Kreis der Zuschussberechtigten im Härtefall-Fonds (WKO). Maßnahmen, die Entschädigungen für Ausfälle und Mehrkosten von mehr als sechs Monaten abdecken, fehlen bislang gänzlich  obwohl bereits jetzt klar ist, dass ein Normalbetrieb in weiter Ferne liegt und Veranstaltungen bis Jahresende weiterhin nur mit Einschränkungen möglich sind. Maßnahmen für die Post-Corona-Politik sind großteils noch nicht einmal ansatzweise formuliert.</p>
<p>Wir verweisen auf die Liste an notwendigen Maßnahmen, die wir anlässlich der 100 Tage seit Beginn der Corona-Maßnahmen vorgestellt haben, und empfehlen die Lektüre der Forderungen an eine Post-Corona-Politik, wie sie von Mitgliedern der Arge Kulturelle Vielfalt dieser Tage vorgelegt<br />
wurden:</p>
<p>100 Tage Corona-Krise in Österreich, Kulturrat Österreich:<br />
<a href="https://kulturrat.at/agenda/corona/20200618" target="_blank" rel="noopener">Corona-Krise</a><br />
Offener Brief der ARGE Kulturelle Vielfalt: <a href="https://www.unesco.at/kultur/vielfalt-kultureller-ausdrucksformen/artikel/article/offener-brief" target="_blank" rel="noopener">offener Brief</a></p>
<p>Die neuen Fonds im Überblick:</p>
<p>Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen (SVS)</p>
<p>Hinter dieser etwas sperrigen Bezeichnung verbirgt sich eine Einmalzahlung an selbstständige Künstler_innen in Höhe von bis zu Euro 6.000,-. Der Antrag ist bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) zu stellen und soll Einnahmenausfälle bis zum Jahresende 2020 abfedern.</p>
<p>Antragsberechtigt sind Künstler_innen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und in der SVS als Künstler_in versichert sind  ausschlaggebend ist die selbst gemachte Berufsangabe bei der Versicherungserklärung. Künstler_innen, die &#8211; aus welchen Gründen auch immer &#8211; bislang nicht unter Nennung ihres Berufs als Künstler_in bei der SVS versichert sind (sei es, weil vor der künstlerischen Tätigkeit eine andere Tätigkeit selbstständig ausgeübt wurde, oder weil der Eintrag in der SVS anders interpretiert wurde), können im Zuge der Antragstellung eine entsprechende Änderung urgieren.</p>
<p>Voraussetzung ist außerdem eine bestehende Versicherung in der SVS am 13. 3. 20 (pflichtversichert oder freiwillig per Opting-in), oder eine Pflichtversicherung in den Jahren 2018 und/oder 2019 und eine aufrechte künstlerische Arbeit, oder ein Versicherungseintritt (pflichtversichert oder freiwillig per Opting-in) bis 13. 6. 20. Eine Rückforderung des Zuschusses ist vorgesehen, wenn im Kalenderjahr 2020 die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (Euro 75.180,-) überschritten wird.</p>
<p>Wie ist das Verhältnis zu anderen Fonds? Eine Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds (WKO), der für Kunst- und Kulturschaffende nach wie vor zugänglich ist, wird hier angerechnet. Anträge an die SVS sind unbürokratisch, es handelt sich jedoch um eine Pauschalzahlung von maximal 6.000 Euro. Anträge an die WKO erfordern ein paar Angaben mehr, ergeben aber möglicherweise einen höheren Betrag. Erhaltene Arbeitsstipendien, eine Erstunterstützung aus dem Covid-19-Fonds beim KSVF (Phase 1) oder Unterstützungen aus den Verwertungsgesellschaften spielen für die Überbrückungsfinanzierung (SVS) keine Rolle. Die Überbrückungsfinanzierung ist zudem steuerfrei. Ein Wermutstropfen: Der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist ein Ausschlussgrund &#8211; jedenfalls solange dieser besteht.</p>
<p># Antrag und Information bei der SVS:<br />
<a href="https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&amp;portal=svsportal" target="_blank" rel="noopener">Antrag SVS</a><br />
# Richtlinie beim BMKOeS: <a href="https://www.bmkoes.gv.at/dam/jcr:97880715-a117-40f5-962f-099963b4af4a/Richtlinie_Ueberbrueckungsfinanzierungsfonds.pdf" target="_blank" rel="noopener">Richtlinie</a></p>
<p>NPO-Fonds (AWS)</p>
<p>Lange hat es gedauert, zwei Gesetze und einige Zeit später gibt es nun endlich einen Refinanzierungstopf für Non-Profit-Organisationen.<br />
Gemeinnützige Organisationen von der Kulturinitiative bis zum Sportverein, von der Menschenrechtsorganisation bis zum gemeinnützig organisierten Kulturbetrieb können nun beim austria wirtschaftsservice<br />
(AWS) für bestimmte Kosten zwischen 1. 4. und 30. 9., für Einzelnes zwischen 10. 3. und 30. 9. einen Zuschuss beantragen.</p>
<p>Berechnungsgrundlage ist der Vergleichszeitraum im Jahr 2019 oder der Durchschnitt aus den Jahren 2018 und 2019. Gefördert werden im wesentlichen Betriebskosten, darüber hinaus gibt es aber die Möglichkeit, einen Struktursicherungsbetrag in Höhe von 7% der Einnahmen aus dem Jahr 2019 als Pauschale zusätzlich zu beantragen.<br />
Anstellungskosten werden nur ersetzt, wenn sie Anstellungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz betreffen, und auch hier nur, wenn keine Kurzarbeit möglich war.</p>
<p>Analog dem Fixkostenzuschuss ist auch beim NPO-Fonds eine Untergrenze<br />
eingezogen: Wer aus der Summe förderbarer Kosten und dem Struktursicherungsbeitrag unter 500,- Auszahlungsbetrag liegt, ist ausgeschlossen. Die Obergrenze liegt bei Euro 2,4 Mill. Kostenersatz bzw. 120.000,- für die Zusatzpauschale je gemeinnütziger Organisation.<br />
Entsprechend dieser Bandbreite sind unterschiedliche Grenzen für Nachweise schon bei Beantragung bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten und der Abrechnung eingezogen. Bis Euro 3.000,- ist der Antrag mit einigermaßen überschaubarem Aufwand verbunden, die Auszahlung der Gesamtsumme erfolgt sofort. Im Detail ist die Antragstellung durchaus anspruchsvoll, Kulturförderantrags-Erprobte sind klar im Vorteil &#8211; Informationen gibt es bei den Interessenvertretungen im Feld.</p>
<p>Was fehlt: Kostenersatz für Mitarbeiter_innen allgemein sowie insbesondere jene, die nicht in Kurzarbeit gehen konnten oder nur geringfügig angestellt sind. Und ein großer Haken: Voraussetzung für diese Förderung ist der Nachweis schadensmindernder Maßnahmen. Was darunter zu verstehen ist, muss erst noch geklärt werden.</p>
<p># Antrag, Information und Richtlinie:<br />
<a href="https://npo-fonds.at" target="_blank" rel="noopener">Antrag</a></p>
<p>Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF)</p>
<p>Parallel zur Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen gibt es nun auch die lange angekündigte Phase 2 im Covid-19-Fonds des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF), ab 10. 7. sind Anträge möglich. Antragsberechtigt sind hier jene Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder die Voraussetzungen des Härtefall-Fonds noch der Überbrückungsfinanzierung erfüllen. Allerdings sind die Fördersummen gegenüber den beiden größeren Fonds halbiert: max.<br />
Euro 3.000,- sind möglich, die Soforthilfe aus der Phase 1 wird eingerechnet. Zudem wird die Entschädigung bereits ab einem Jahreseinkommen 2020 von Euro 29.942,90 zurückgefordert. Wer 2020 bereits eine Zahlung aus dem regulären Unterstützungsfonds des KSVF erhalten hat, ist beim Covid-19-Fonds nicht anspruchsberechtigt.<br />
Weiterhin gilt: Wer Künstler_in oder Kulturvermittler_in ist, entscheidet der Beirat des Covid-19-Fonds (KSVF).</p>
<p># Antrag, Information und Richtlinie:<br />
<a href="https://www.ksvf.at/covid-19.html" target="_blank" rel="noopener">Antrag</a></p>
<p>Der Kulturrat Österreich hat die Situation der einzelnen Künstler_innen und Kulturvermittler_innen kontinuierlich im Blick und wird die Wirksamkeit der Leistungen aus den Entschädigungsfonds entsprechend analysieren.</p>
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