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	<title>Sozialversicherung &#8211; Dachverband der österreichischen Filmschaffenden</title>
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		<title>Das Zuverdienstverbot verschlechtert die Arbeitsverhältnisse in Kunst und Kultur massiv</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/das-zuverdienstverbot-verschlechtert-die-arbeitsverhaeltnisse-in-kunst-und-kultur-massiv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2026 12:09:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Zuverdienstverbot verschlechtert die Arbeitsverhältnisse in Kunst und Kultur massiv (Pressemitteilung vom 29.4.2026) Zum Tag der Arbeitslosen am 30. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="entry-header">
<div class="nv-title-meta-wrap">
<h1 class="title entry-title">Das Zuverdienstverbot verschlechtert die Arbeitsverhältnisse in Kunst und Kultur massiv</h1>
</div>
</div>
<div class="nv-content-wrap entry-content">
<p>(Pressemitteilung vom 29.4.2026) Zum Tag der Arbeitslosen am 30. April: Zwischenbilanz nach vier Monaten</p>
<p>Seit dem 1. Jänner 2026 gilt ein weitreichendes Zuverdienstverbot beim Bezug von AMS-Geldern. Für viele nicht durchgehend Beschäftigte bedeutet das: Entweder soziale Absicherung oder Einkommen – beides zugleich ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Besonders stark betroffen sind Frauen, Alleinerziehende, Künstler:innen und Kultur- und Medienarbeiter_innen, deren Erwerbsrealität von unregelmäßigen und geringfügigen Tätigkeiten geprägt ist.</p>
<p>Die aktuelle Regelung verschärft die ohnehin prekäre Situation in diesen Bereichen erheblich. Anstatt die soziale Absicherung in Kunst- und Kulturberufen zu verbessern – wie im Regierungsprogramm angekündigt – wird sie faktisch untergraben. Rückmeldungen bei uns in unserer Beratungsarbeit zeigen deutlich: Die AMS-Regeln stehen den realen Arbeitsbedingungen in Kunst und Kultur entgegen. Betroffene müssen jedes einzelne Angebot daraufhin prüfen, ob es zum Verzicht auf das Arbeitslosengeld oder zum Verlust des Auftrags führt – jetzt oder in Zukunft.</p>
<p>Zusätzlich herrscht auch innerhalb des AMS große Unsicherheit im Umgang mit den jeweiligen Voraussetzungen. Selbst Monate nach Inkrafttreten ist in vielen Fällen nicht geklärt, wie die unterschiedlichen Einkommensarten korrekt zu behandeln sind. Unterschiedliche Auslegungen zwischen regionalen AMS-Stellen sowie fehlende Abstimmungen mit Sozialversicherungsträgern führen zu zahlreichen Rechtsunklarheiten. Die unvermeidlichen Folgen sind: abgelehnte Anträge auf Arbeitslosengeld, Rückforderungen und existenzielle Probleme.</p>
<p>Wir können die ohnedies nur sehr magere vorschnelle „Erfolgsbilanz“ zur Neuregelung durch das AMS nicht teilen. Soweit es den Kunst- und Kulturbereich betrifft, kann der „Erfolg“ des AMS nur darin bestehen, wie viele Beschäftigungen von Künstler_innen, Kultur- und Medien(mit)arbeiter_innen es durch Arbeitslosengeldbezug verhindert bzw. wie viele neue Armutsfälle es durch Vorenthaltung des Arbeitlosengeldbezugs geschaffen hat. Die Neuregelung ist kein Erfolg für die Versicherten, sondern für die Versicherung, die weniger Geld für die Versicherten ausgeben muss als bisher – auf Kosten sozialer Absicherung, wofür die Versicherten Beiträge zahlen und Ansprüche erwerben mussten. Arbeitsmarktpolitisch verwandelt das Zuverdienstverbot im Bereich der Kunst und Kultur höchstens Beschäftigungskrisen in Existenzkrisen, zu Verbesserungen bei den Beschäftigungsverhältnissen führt sie nicht.</p>
<p>Wir fordern daher gemeinsam mit 1500 Künstler_innen und 160 Kultureinrichtungen eine faire und realitätsnahe Regelung bei Erwerbslosigkeit.</p>
<p>Das Zuverdienstverbot muss aufgehoben werden! Jetzt.</p>
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />
<p><em>Der Aufruf:</em></p>
<h2 class="wp-block-heading">Zuverdienstverbot aufheben!</h2>
<p><strong>Für eine adäquate Regelung bei Erwerbslosigkeit</strong></p>
<p>Seit 1.1.2026 besteht bei Arbeitslosigkeit ein weitestgehendes Zuverdienstverbot. Dieses Verbot trifft Künstler_innen, Kultur- und Medienarbeiter_innen besonders hart. Sparpakete verschärfen die Situation zusätzlich. Die Politik scheint keine Eile damit zu haben, diese Neuregelung zu reparieren. Wir haben diese Zeit nicht.</p>
<p>Einkommen in Kunst und Kultur kommen auf vielerlei Wegen zustande. Ein zentraler Bestandteil sind kurzfristige und kleinere Einkommen aus Lesungen, Drehtagen, Einzelauftritten an Theatern, aus Künstler_innengesprächen oder Abrechnungen aus Verwertungen. Geringfügige Tätigkeiten in Kunst und Kultur verhindern keine Vollzeitbeschäftigung, sie sind oftmals der Schlüssel dazu. Wer absagt, wird nicht mehr gefragt.</p>
<p>Soziale Sicherheit ist unter solchen Umständen überlebensnotwendig. Nicht nur, um überhaupt von etwas leben zu können, sondern auch um zu wissen: Wenn etwas schief geht, steht nicht sofort die ganze Existenz auf dem Spiel.</p>
<p>Für viele, die bisher geringfügig dazuverdient haben, bricht nun die Möglichkeit weg, Arbeitslosengeld zu beziehen. Dieser Wegfall ist nicht laut. Und er führt nicht zu 1000fachen Fällen von Streichungen des Arbeitslosengeldes. Vielmehr führt er zu 1000fachen Fällen, in denen Künstler_innen ihre für ihre Berufe typischen kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen nicht mehr wahrnehmen können und ihre künstlerische Arbeit auf einkommenslose Tätigkeiten beschränken oder einstellen. Selbst das ist nicht immer möglich: Wer eine der automatischen Abrechnungen von Verwertungsgesellschaften erhält, wird mit dem Entzug des Arbeitslosengeldes bestraft.</p>
<p>Auch Auftrag- und Arbeitgeber_innen in der Kunst und Kultur sind von der Neuregelung betroffen, sie können Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen ihrer Wahl, die unter das Zuverdienstverbot fallen, nur dann geringfügig engagieren, wenn diese in dieser Zeit nicht arbeitslos sind. Und damit eigentlich nicht, weil deren Arbeitslosigkeit nicht vorherzusehen ist.</p>
<p>Soweit darf es nicht kommen. Das Zuverdienstverbot muss weg. Es ist eine gravierende Verschlechterung der sozialen Lage der Künstler_innen, nicht die Verbesserung, die im Regierungsprogramm versprochen wurde.</p>
<p><strong>Wird unterstützt von:</strong></p>
<p><a href="https://kulturrat.at/wp-content/uploads/2026/04/Kuenstler_innen_gegen_das_Zuverdienstverbot_2904_2026.pdf" data-type="link" data-id="https://kulturrat.at/wp-content/uploads/2026/04/Kuenstler_innen_gegen_das_Zuverdienstverbot_2904_2026.pdf">Liste aller Unterstützer_innen</a> (PDF)<br />
<a href="https://kulturrat.at/wp-content/uploads/2026/04/Kultureinrichtungen_gegen_das_Zuverdienstverbot_2904_2026.pdf" data-type="link" data-id="https://kulturrat.at/wp-content/uploads/2026/04/Kultureinrichtungen_gegen_das_Zuverdienstverbot_2904_2026.pdf">Liste der unterstützenden Kultureinrichtungen</a> (PDF)</p>
<p>(Die Unterzeichnung ist abgeschlossen, wer den Aufruf noch unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, diesen über seine_ihre Kanäle zu teilen oder direkt an die Politik zu übermitteln)</p>
<p><em>Eine gemeinsame Initiative der IG Autorinnen Autoren und des Kulturrats Österreich (ASSITEJ Austria, Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs – ZV, Dachverband der österreichischen Filmschaffenden, Forum Literaturübersetzen Österreich, Forum Österreichischer Filmfestivals, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, NEKUDAK, Österreichischer Musikrat, Österreichischer Verband der Kulturvermittler:innen, Verband Freier Rundfunk Österreich, VOICE – Verein für Leistungsschutz der SprecherInnen und DarstellerInnen)</em></p>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>AMS-Zuverdienstverbot aufheben!</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/ams-zuverdienstverbot-aufheben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 13:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.filmschaffende.at/?p=2515</guid>

					<description><![CDATA[AMS-Zuverdienstverbot aufheben! (Aufruf vom 31.3.2026) 1340 Künstler_innen und 138 Kultureinrichtungen und -verbände verlangen, das Zuverdienstverbot aufzuheben. Auch wer [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="entry-header">
<div class="nv-title-meta-wrap">
<h1 class="title entry-title">AMS-Zuverdienstverbot aufheben!</h1>
</div>
</div>
<div class="nv-content-wrap entry-content">
<p>(Aufruf vom 31.3.2026) 1340 Künstler_innen und 138 Kultureinrichtungen und -verbände verlangen, das Zuverdienstverbot aufzuheben.</p>
<h2 class="wp-block-heading">Auch wer in der Kunst und Kultur arbeitet, muss dieser Tätigkeit sozial adäquat abgesichert nachgehen können</h2>
<p>Kunst ist Arbeit, Kultur ist Arbeit. Arbeit bedeutet Einkommen und soziale Absicherung. Nicht, wenn es nach dem Willen der jetzigen Regierung um die Absicherung künstlerischer Tätigkeiten und Kulturarbeit geht. Das seit 1.1.2026 geltende Zuverdienstverbot zu AMS-Geldleistungen verhindert entweder die soziale Absicherung oder das Einkommen.</p>
<p>1340 Künstler_innen und 138 Kultureinrichtungen und -verbände verlangen daher, das Zuverdienstverbot aufzuheben, sie sagen Nein zu einer armutsfördernden Maßnahme, die ganz besonders Frauen trifft.</p>
<p>Anna Baar, Reinhold Bilgeri, Maria Bill, Hilde Dalik, Sabine Derflinger, Nava Ebrahimi, Andrea Eckert, Daniel Glattauer, Josef Hader, Pia Hierzegger, Elfriede Jelinek, Belinda Kazeem-Kamiński, Christian Kolonovits, Michael Köhlmeier, Chris Lohner, Thomas Maurer, Mieze Medusa, Cornelius Obonya, Erika Pluhar, Julia Franz Richter, Kathrin Röggla, Anna Roth, Markus Schleinzer, Marlene Streeruwitz, Roland Teichmann, Peter Vieweger, RA Michel Walter und Rebekka Zeinzinger, um nur einige zu nennen, unterstützen den folgenden Aufruf an die Bundesregierung und an die Abgeordneten der Regierungsparteien:</p>
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />
<h2 class="wp-block-heading">Zuverdienstverbot aufheben!</h2>
<p><strong>Für eine adäquate Regelung bei Erwerbslosigkeit</strong></p>
<p>Seit 1.1.2026 besteht bei Arbeitslosigkeit ein weitestgehendes Zuverdienstverbot. Dieses Verbot trifft Künstler_innen, Kultur- und Medienarbeiter_innen besonders hart. Sparpakete verschärfen die Situation zusätzlich. Die Politik scheint keine Eile damit zu haben, diese Neuregelung zu reparieren. Wir haben diese Zeit nicht.</p>
<p>Einkommen in Kunst und Kultur kommen auf vielerlei Wegen zustande. Ein zentraler Bestandteil sind kurzfristige und kleinere Einkommen aus Lesungen, Drehtagen, Einzelauftritten an Theatern, aus Künstler_innengesprächen oder Abrechnungen aus Verwertungen. Geringfügige Tätigkeiten in Kunst und Kultur verhindern keine Vollzeitbeschäftigung, sie sind oftmals der Schlüssel dazu. Wer absagt, wird nicht mehr gefragt.</p>
<p>Soziale Sicherheit ist unter solchen Umständen überlebensnotwendig. Nicht nur, um überhaupt von etwas leben zu können, sondern auch um zu wissen: Wenn etwas schief geht, steht nicht sofort die ganze Existenz auf dem Spiel.</p>
<p>Für viele, die bisher geringfügig dazuverdient haben, bricht nun die Möglichkeit weg, Arbeitslosengeld zu beziehen. Dieser Wegfall ist nicht laut. Und er führt nicht zu 1000fachen Fällen von Streichungen des Arbeitslosengeldes. Vielmehr führt er zu 1000fachen Fällen, in denen Künstler_innen ihre für ihre Berufe typischen kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen nicht mehr wahrnehmen können und ihre künstlerische Arbeit auf einkommenslose Tätigkeiten beschränken oder einstellen. Selbst das ist nicht immer möglich: Wer eine der automatischen Abrechnungen von Verwertungsgesellschaften erhält, wird mit dem Entzug des Arbeitslosengeldes bestraft.</p>
<p>Auch Auftrag- und Arbeitgeber_innen in der Kunst und Kultur sind von der Neuregelung betroffen, sie können Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen ihrer Wahl, die unter das Zuverdienstverbot fallen, nur dann geringfügig engagieren, wenn diese in dieser Zeit nicht arbeitslos sind. Und damit eigentlich nicht, weil deren Arbeitslosigkeit nicht vorherzusehen ist.</p>
<p>Soweit darf es nicht kommen. Das Zuverdienstverbot muss weg. Es ist eine gravierende Verschlechterung der sozialen Lage der Künstler_innen, nicht die Verbesserung, die im Regierungsprogramm versprochen wurde.</p>
<p><strong>Wird unterstützt von:</strong></p>
<p><a href="https://kulturrat.at/wp-content/uploads/2026/03/Kuenstler_innen_gegen_Zuverdienstverbot_3003_2026.pdf" data-type="link" data-id="https://kulturrat.at/wp-content/uploads/2026/03/Kuenstler_innen_gegen_Zuverdienstverbot_3003_2026.pdf">Liste aller Unterstützer_innen</a> (PDF)<br />
<a href="https://kulturrat.at/wp-content/uploads/2026/03/Kultureinrichtungen_gegen_Zuverdenstverbot_3003_2026.pdf">Liste der unterstützenden Kultureinrichtungen</a> (PDF)<br />
(Stand 30.3.2026, wird in unregelmässigen Abständen aktualisiert)</p>
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />
<p><em>Eine gemeinsame Initiative der IG Autorinnen Autoren und des Kulturrats Österreich (ASSITEJ Austria, Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs – ZV, Dachverband der österreichischen Filmschaffenden, Forum Literaturübersetzen Österreich, Forum Österreichischer Filmfestivals, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, NEKUDAK, Österreichischer Musikrat, Österreichischer Verband der Kulturvermittler:innen, Verband Freier Rundfunk Österreich, VOICE – Verein für Leistungsschutz der SprecherInnen und DarstellerInnen)</em></p>
<p>(Die Unterzeichnung ist abgeschlossen, wer den Aufruf noch unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, diesen über seine_ihre Kanäle zu teilen oder direkt an die Politik zu übermitteln)</p>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Soziale Verschlechterung besiegelt: AMS &#038; Zuverdienstverbot ab 1.1.2026</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/soziale-verschlechterung-besiegelt-ams-zuverdienstverbot-ab-1-1-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2025 08:24:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Soziale Verschlechterung besiegelt: AMS &#38; Zuverdienstverbot ab 1.1.2026 Nationalrat vergibt letzte Chance auf rechtzeitige Reparatur – atypische Erwerbsrealitäten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="entry-header">
<div class="nv-title-meta-wrap">
<h1 class="title entry-title">Soziale Verschlechterung besiegelt: AMS &amp; Zuverdienstverbot ab 1.1.2026</h1>
</div>
</div>
<div class="nv-content-wrap entry-content">
<h2 class="wp-block-heading">Nationalrat vergibt letzte Chance auf rechtzeitige Reparatur – atypische Erwerbsrealitäten werden ignoriert, auch in Kunst und Kultur</h2>
<p><em>(Pressemitteilung vom 12.12.2025)</em></p>
<p>Der Nationalrat hat gestern das weitgehende Zuverdienstverbot zum Arbeitslosengeld ab 1.1.2026 bestätigt. Die Chance, das Gesetz vor Inkrafttreten grundsätzlich zu reparieren, haben die Abgeordneten trotz eindringlicher Warnungen vergeben. Damit verschlechtert sich die soziale Absicherung von Arbeitslosen – besonders jener, die bereits jetzt am finanziellen Limit leben, wie alle Studien belegen: Frauen, Alleinerziehende, Armutsbetroffene sowie Menschen mit atypischen Erwerbsrealitäten und sehr geringem Arbeitslosengeld, das nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht.</p>
<h2 class="wp-block-heading">Aus für Zuverdienst drängt Arbeitslose in die Sozialhilfe</h2>
<p>Das Verbot schafft weder budgetäre Spielräume noch stärkt es Arbeitsmarktintegration. Es zwingt Arbeitslose mit niedrigem Arbeitslosengeld in die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe auf Länderebene, statt ihnen zu ermöglichen, selbst durch geringfügige Tätigkeiten das zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendige Zusatzeinkommen zu erwirtschaften und am Arbeitsmarkt sichtbar zu bleiben. Besonders betroffen sind Frauen: Die Hälfte der arbeitslosen Frauen mit geringfügigem Zuverdienst erreicht durch diese Kombination überhaupt erst ein Einkommen knapp über der Armutsgrenze!</p>
<p>Besonders betroffen sind auch Branchen mit komplexen, hybriden oder unregelmäßigen Beschäftigungsformen – darunter Kunst und Kultur, wo kurze Anstellungen, projektbasierte Tätigkeiten und parallele Einkommen strukturell bedingt sind.</p>
<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Zora Bachmann (Dachverband der österreichischen Filmschaffenden): „Dieses Gesetz verschärft Armutslagen – nicht nur, aber besonders für Menschen in Kunst und Kultur, wo atypische Arbeitsverhältnisse längst zur Norm geworden sind. Das ist der Politik bewusst. Atypische Beschäftigung betrifft inzwischen mehr als ein Drittel aller unselbstständig Erwerbstätigen – vielfach nicht weil sie es wählen, sondern weil der Arbeitsmarkt es von ihnen verlangt.“</p></blockquote>
<h2 class="wp-block-heading">Aus für Zuverdienst verhindert Arbeit</h2>
<p>Eine soziale Absicherung, die diesen Realitäten entspricht, ist längst überfällig. Das neue Gesetz erhöht jedoch Prekarität und widerspricht klar dem Ziel der Koalitionsparteien im Regierungsprogramm, die sozialrechtliche Absicherung von Künstler_innen und Kulturarbeitenden zu verbessern und dabei „die besonderen Erwerbsrealitäten und den damit einhergehenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen“ zu berücksichtigen.</p>
<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst): „Geringfügige Beschäftigungen und Aufträge sind typischer Bestandteil von komplexen Berufsrealitäten in Kunst und Kultur. Ein Artist Talk, ein Drehtag für einen Werbeclip, ein DJ-Act für eine Stunde, eine Untertitelung für einen Trailer – das sind und werden keine vollversicherten Beschäftigungen. Aber kontinuierliche berufliche Präsenz fördert, in eine solche zu gelangen. Geringfügige Engagements müssen daher auch in Phasen von Arbeitslosigkeit möglich sein.“</p></blockquote>
<h2 class="wp-block-heading">Kulturminister Andreas Babler zum Aus für Zuverdienst: „das richtige Ziel“</h2>
<p>Der Kulturrat Österreich und Interessenvertretungen in Kunst und Kultur haben in den vergangenen Wochen die Politik auch mit Offenen Briefen adressiert. Kulturminister Andreas Babler hat gestern reagiert und seine grundsätzliche Unterstützung für das Aus zum Zuverdienst betont: „Die Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verfolgt das richtige Ziel, Menschen in stabile Beschäftigung zu bringen.“ Gleichzeitig räumt Kulturminister Babler jedoch selbst ein, dass „typische Erwerbsbiografien für Kunst- und Kulturschaffende nicht gelten“. Als Lösung wird darauf verwiesen, dass das Kulturressort gemeinsam mit dem Sozialministerium an „tragfähigen Regelungen“ arbeite, auch über die Frage der Zuverdienstmöglichkeiten hinaus.</p>
<p>Diese Ankündigung ändert jedoch nichts an den bevorstehenden Verschlechterungen ab 1.1.2026. Eine Positionierung zu den konkreten sozialen Folgen des Zuverdienstverbots – und zu den notwendigen kurzfristigen Korrekturen – steht bis heute aus.</p>
<p>Wir fordern daher weiterhin – auch mit Blick auf die nächste Nationalratssitzung – eine Rücknahme der Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG):<br />
Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld muss weiterhin möglich sein!</p>
<p>Zumindest bei Arbeitslosengeld unter der Armutsgefährdungsschwelle. Wir fordern keine Sonderregeln für Kunst und Kultur – Ausnahmen wären weder zielführend noch praktikabel. Was es braucht, ist eine sofortige Reparatur des Gesetzes.</p>
<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Das Zuverdienstverbot gefährdet Existenzen, hält Arbeitsuchende vom Arbeitsmarkt fern, destabilisiert Erwerbsbiografien und trifft jene am härtesten, die ohnehin über keine stabilen Ressourcen verfügen. Die Bundesregierung muss handeln“, so Yvonne Gimpel (IG Kultur Österreich) abschließend.</p></blockquote>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ende des Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld gefährdet Existenzen in der Filmbranche</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/ende-des-zuverdienstes-zum-arbeitslosengeld-gefaehrdet-existenzen-in-der-filmbranche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Nov 2025 07:58:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.filmschaffende.at/?p=2332</guid>

					<description><![CDATA[Offener Brief &#160; Offener Brief Ende des Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld gefährdet Existenzen in der Filmbranche   Sehr geehrter [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.filmschaffende.at/wp-content/uploads/2025/11/251105_Dachverband_AMS_Zuverdienst_Brief_v1.4-1.pdf">Offener Brief</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Offener Brief</strong></p>
<p><strong>Ende des Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld gefährdet Existenzen in der Filmbranche</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Christian Stocker,<br />
sehr geehrter Herr Minister für Kunst und Kultur Andreas Babler,<br />
sehr geehrte Frau Ministerin für Soziales Korinna Schumann,<br />
sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat im Kultur- wie Sozialausschuss,</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ab 1. Jänner 2026 wird es Filmschaffenden in Österreich kaum mehr möglich sein, zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen.<br />
Die beschlossene Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) bedroht die Existenzgrundlage zahlreicher Menschen in der Filmbranche – und damit auch die Vielfalt und Zukunft unserer Kulturproduktion.</p>
<p>Derzeit können Arbeitslose oder Notstandshilfebeziehende in geringfügigem Ausmaß arbeiten, ohne ihren Leistungsanspruch zu verlieren. Doch ab 2026 soll das nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich sein. In den meisten Fällen wird der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gestrichen, sobald eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen wird – selbst bei nur einzelnen Tagen oder wenigen Stunden Arbeit.<br />
Das bedeutet: Kurzfristige, projektbezogene Jobs, wie sie in der Filmbranche üblich sind, dürfen künftig nicht mehr angenommen werden, um den bereits erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.</p>
<p><strong>Katastrophale Folgen für die Filmbranche</strong></p>
<p>In kaum einer Branche sind kurze Engagements und projektbezogene Beschäftigungen so selbstverständlich wie beim Film: Ein Drehtag hier, ein Synchrontermin dort, ein Lichtaufbau für zwei Tage – diese Flexibilität ist kein Ausnahmezustand, sondern Berufsalltag.<br />
Sie ermöglicht Filmschaffenden in Engagementpausen, überhaupt im Beruf zu bleiben.</p>
<p>Typisch ist diese Mischung aus Beschäftigung und Zwischenphasen beispielsweise für Regisseur:innen, Schauspieler:innen, Kameraleute, Beleuchter:innen, Maskenbildner:innen und Produktionsmitarbeitende. Geringfügige Tätigkeiten halten sie im Beruf, sichern Kontakte und schaffen Übergänge in neue Projekte. Das geplante Gesetz zerstört dieses fragile, aber funktionierende System – und drängt viele in die Existenznot.</p>
<p><strong>Fakten, die zählen</strong></p>
<ul>
<li>Atypische Beschäftigungen sind typisch für die Filmbranche.</li>
<li>Geringfügige Jobs verhindern keine Vollzeitbeschäftigung – sie sind oft der Einstieg dorthin.</li>
<li>Der Wegfall des Zuverdienstes würde viele Filmschaffende unter die Armutsgrenze drücken.</li>
</ul>
<p><strong>Ein klarer Widerspruch zum Regierungsprogramm</strong></p>
<p>Im Regierungsprogramm steht ausdrücklich, dass die besonderen Erwerbsrealitäten im Kunst- und Kulturbereich berücksichtigt werden sollen. Die geplante Änderung im AlVG jedoch tut das genaue Gegenteil: Sie ignoriert die Arbeitsrealität tausender Kunst- und Kulturschaffender, die in projektbasierten, nicht-linearen Strukturen tätig sind.</p>
<p>Künstler:innen haben dann keine Möglichkeiten mehr in Stehzeiten in ihrer Branche bzw. der Öffentlichkeit präsent zu bleiben und können die oftmals sehr geringe AMS-Leistung so auch nicht auf ein existenzsicherndes Niveau anheben.</p>
<p><strong>Unser Appell an die Bundesregierung</strong></p>
<p>Wir, die Filmschaffenden Österreichs, fordern die Bundesregierung auf,<br />
die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 beschlossen wurden, zurückzunehmen.</p>
<p>Ein funktionierendes, bewährtes System darf nicht durch eine bürokratische Vereinheitlichung zerstört werden. Wir brauchen Sicherheit statt weiterer Verunsicherung und Respekt vor der Lebensrealität derer, die unsere Kultur tragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Aufruf zur Unterstützung<br />
Für Respekt, Gerechtigkeit und Zukunftssicherung – für die Filmschaffenden Österreichs</strong></p>
<p>Wir bitten alle Kolleg:innen, Verbände, Kulturinstitutionen, Medien und kulturinteressierten Bürger:innen: Schließt euch unserer Forderung an!</p>
<ul>
<li>Teilt diesen offenen Brief in euren Netzwerken.</li>
<li>Unterstützt Initiativen gegen die geplante Gesetzesänderung.</li>
<li>Setzt ein Zeichen, dass Kunst und Kultur in Österreich nicht nur Applaus, sondern auch soziale Absicherung verdienen.</li>
</ul>
<p><strong>Für eine lebendige Filmkultur in Österreich</strong></p>
<p>Kunst und Kultur sind kein Luxus – sie sind das Fundament unserer Gesellschaft.<br />
Wer sie schafft, muss auch davon leben können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Links zum Thema:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Laufende gemeinsame <a href="https://www.instagram.com/p/DQoQ8epDHAw/">Instagram Kampagne</a> mit dem Kulturrat Österreich</p>
<p><a href="https://kulturrat.at/zuverdienst-beim-ams-muss-moeglich-sein">Offener Brief des Kulturrats Österreich</a> vom 27. Oktober 2025</p>
<p><a href="https://kulturrat.at/gesetzesentwurf-zu-aus-fuer-ams-zuverdienst-liegt-vor">Kulturrat Österreich zur Gesetzesnovelle,</a> durch die der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld weitgehend abgeschafft wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zuverdienst beim AMS muss möglich sein</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/zuverdienst-beim-ams-muss-moeglich-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Oct 2025 12:59:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.filmschaffende.at/?p=2310</guid>

					<description><![CDATA[&#160; Offener Brief: Zuverdienst beim AMS muss möglich sein &#160; Sehr geehrter Bundeskanzler Christian Stocker, sehr geehrte Herr [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Offener Brief: Zuverdienst beim AMS muss möglich sein</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Sehr geehrter Bundeskanzler Christian Stocker,<br />
sehr geehrte Herr Minister für Kunst und Kultur Andreas Babler,<br />
sehr geehrte Frau Ministerin für Soziales Korinna Schumann,<br />
sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat im Kultur- wie Sozialausschuss,</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>Arbeitslosigkeit wird schnell zur Armutsfalle. Bislang ist ein geringfügiger Zuverdienst zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe möglich. Damit soll ab 2026 Schluss sein. Begründung: Eine geringfügige Beschäftigung sei „in vielen Fällen hinderlich“ für die Wiederaufnahme einer vollversicherten Beschäftigung. Das Gegenteil ist in Kunst und Kultur der Fall. Zudem sind (kurzfristige) geringfügige Jobs berufsspezifisch typisch – gleichgültig, ob neben einer vollversicherten Tätigkeit oder in einer Phase der Arbeitslosigkeit: ein Drehtag, ein Artists Talk, eine Lehrveranstaltung.</p>
<p>Das bedeutet für die Zukunft: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss sich entscheiden: Entweder einen geringfügigen Job annehmen und Arbeitslosengeld verlieren. Oder absagen, weil das Arbeitslosengeld unverzichtbar ist, um über die Runden zu kommen. Nur 100% arbeitslos ist möglich, wenn diese Gesetzesänderung mit 1.1.2026 in Kraft tritt. Das eröffnet neue Armutsfallen. Und es ist kontraproduktiv für die Arbeitssuche – gerade in Branchen wie Kunst und Kultur, wo berufliche Aktivität und Präsenz essenziell für Folgebeschäftigungen sind. Die vorgesehenen Ausnahmen, wo Zuverdienst doch möglich sein soll, sind unzureichend.</p>
<p>Gleichzeitig hat sich diese Regierung vorgenommen, die soziale Absicherung in Kunst und Kultur zu verbessern. Aus Ihrem Regierungsprogramm: &#8222;Dabei müssen die besonderen Erwerbsrealitäten und die damit einhergehenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.&#8220; Wir halten fest: Wenn die beschlossene Abschaffung der Zuverdienstregelung bleibt wie beschlossen, wird die soziale Absicherung von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen dagegen angegriffen und nachhaltig beschädigt – noch bevor die im Regierungsprogramm hierzu angekündigte interministerielle Arbeitsgruppe überhaupt eingerichtet ist.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Noch gibt es die Chance, diese Maßnahme rückgängig zu machen. Wir fordern ein:</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>+ Zurück zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) wie es noch gilt: Ein Gesetz, das alle Änderungen im AlVG aus dem Budgetbegleitgesetz zurücknimmt. Aktuell sollen Arbeitsgruppen im BMWKMS zur Verbesserung der arbeits- und sozialen Absicherung von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen beginnen. Deren Ergebnisse sind abzuwarten.</p>
<p>+ Zumindest Regelungen, die alle vorübergehenden geringfügigen Beschäftigungen (unselbstständig) und Aufträge (selbstständig) als gesetzliche Ausnahme definiert.</p>
<p>+ Zumindest Regelungen, damit selbstständige Einnahmen AUSSERHALB eines Arbeitslosengeldbezugs kein Problem für die Arbeitslosigkeit und bezogene Geldleistungen darstellen. Eine Abgrenzung von selbstständigen Einkünften muss möglich sein, um rückwirkende Ausschlüsse und Rückforderungen von Arbeitslosengeld zu verhindern.</p>
<p>+ Zumindest eine Erweiterung der Möglichkeit der Ruhendmeldung für alle neuen Selbstständigen</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Weitere Informationen:</strong></td>
</tr>
</tbody>
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</td>
</tr>
</tbody>
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<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>+ <a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/rJxIk8nnCxl">Text Gesetzesänderung</a> (Artikel 45; unverändert beschlossen)</p>
<p>+ <a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/SyZLkU22Cxx">Kulturrat Österreich zur Gesetzesnovelle</a>, mit der Zuverdienst zum AMS weitgehend abgeschafft wird</p>
<p>+ <a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/H1MLyUhnCgx">Ergebnisse der Stimmungsabfrage IG Freie Theaterarbeit</a>: AMS-Bezug und geringfügiger Zuverdienst von Künstler:innen (Presseaussendung IGFT vom 12.6.2025)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Kulturrat Österreich</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss von Interessenvertretungen in Kunst, Kultur und freien Medien. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder sowie 70 Mitgliedsverbände mit deren 360.000 Mitgliedern, 1000 Kulturinitiativen und 16 freie Rundfunkstationen.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Mitglieder</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>
<table width="276">
<tbody>
<tr>
<td><a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/HyX81Un3Cxe">ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich</a><br />
<a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/SkV8yLn3Aee">Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs</a><br />
<a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/SkSI18h20xx">Dachverband der Filmschaffenden<br />
</a><a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/rk8U1I3hClx">Forum Literaturübersetzen Österreich</a><br />
<a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/BkD81L3hReg">Forum Österreichischer Filmfestivals</a><br />
<a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/H1u81L22Rxe">IG Bildende Kunst</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table width="276">
<tbody>
<tr>
<td><a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/H1KIkL22Rel">IG Freie Theaterarbeit</a><a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/rk8U1I3hClx"><br />
</a><a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/B15IkI330xx">IG Kultur Österreich</a><a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/rk8U1I3hClx"><br />
</a><a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/HJsIyIhn0ex">Österreichischer Musikrat</a><br />
<a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/Hy3U18hh0lg">Österreichischer Verband der Kulturvermittler:innen</a><br />
<a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/HypUkIn2Cgl">Verband Freier Rundfunk Österreich</a><br />
<a href="https://newsletter.kulturrat.at/links/H1D9H33Rxl/HyeSxf8kgg/BkqWH_eGUyxe/H10Uk8h3Ceg">VOICE – Verein für Leistungsschutz der SprecherInnen und DarstellerInnen</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sozialversicherungswerte 2022</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/sozialversicherungswerte-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_user]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 12:55:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.filmschaffende.at/?p=911</guid>

					<description><![CDATA[Geringfügigkeitsgrenze: € 485,85/Monat und € 5.830,20/Jahr Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 5.670,- (täglich € 189,-), Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Geringfügigkeitsgrenze</strong>: <strong>€ 485,85/Monat</strong> und <strong>€ 5.830,20/Jahr</strong></p>
<p>Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 5.670,- (täglich € 189,-), Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen: € 6.615,-</p>
<p><strong>Sozialversicherung der Selbständigen/SVS:</strong></p>
<p><strong>Beitragshöhe: </strong><strong>26,83%</strong> des Jahresgewinns (6,8% Kranken-, 18,5% Pensionsversicherung, sowie 1,53% Selbständigenvorsorge), plus <strong>€ 10,64/Monat</strong> Unfallversicherung</p>
<p>Die <strong>Mindestbeiträge</strong> zur SVS Pflichtversicherung liegen 2022 bei <strong>€ 140,99/Monat (€ 422,97 pro Quartal)</strong></p>
<p>Die Beiträge zur <strong>Opting In </strong>der SVS betragen <strong>€ 43,68/Monat </strong>(nur Kranken- und Unfallversicherung, keine Pensionsversicherung!)</p>
<p><strong>Künstlersozialversicherungsfonds/KSVF:</strong> <strong>maximale Gesamteinkünfte</strong> 2022: <strong>€ 31.580,25</strong></p>
<p>Der maximale <strong>Beitragszuschuss</strong>  2022 <strong>€ 1.896,-/Jahr</strong> <strong>€ 158,-/Monat</strong></p>
<p><strong>Österreichische Gesundheitskasse/ÖGK:</strong></p>
<p>Beiträge zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung: <strong>18,12%</strong> (Dienstnehmer:innenanteil) und <strong>21,23%</strong> (Dienstgeber:innenanteil)</p>
<p>Der Beitrag für eine freiwillige Selbstversicherung für <strong>geringfügig Beschäftigte </strong>liegt bei <strong>€ 68,59/Monat</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung Kulturrat Österreich</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich-6/</link>
					<comments>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich-6/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jun 2019 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://wolfgangschellnast.com/projects/dafa/?p=342</guid>

					<description><![CDATA[Kulturrat Österreich für eine weitere Reform des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds: Soziale Sicherheit, Erweiterung des Bezieher_innenkreises, Vereinfachung der Abläufe Konkrete Schritte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kulturrat Österreich für eine weitere Reform des<br />
Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds:<br />
Soziale Sicherheit, Erweiterung des Bezieher_innenkreises, Vereinfachung der Abläufe</p>
<p>Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden. Prüfsteine für die nächste Bundesregierung.*</p>
<p>Der Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds, kurz KSVF, geht auf seinen 20. Geburtstag zu. Am Beginn eine Konstruktion, die das Versprechen der sozialen Absicherung nur teilweise einlösen konnte, wurden seither zahlreiche Verbesserungen für seine Funktionalität durchgesetzt.</p>
<p>Gegründet wurde der KSVF im Zuge der Einführung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, durch die alle bis dahin sozialversicherungsrechtlich nicht Fassbaren als Neue Selbstständige in die SVA eingegliedert wurden. Künstler_innen bekamen aufgrund der arbeitnehmer_innenähnlichen Eigenschaften in ihrem Berufsfeld mit dem KSVF einen Kompensations-Fonds für Beiträge zur Sozialversicherung.<br />
Diese wichtige Maßnahme brachte Verbesserungen für Viele, ist aber anderen Akteur_innen des Feldes bis dato nicht zugänglich und geht nicht weit genug.</p>
<p># Kultur- und Medienschaffende (u.a.) sind nicht KSVF-zuschussberechtigt, obwohl sie dieselben arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen vorfinden.<br />
# Einkünfte aus kunstnahen (oder auch kunstfernen) Tätigkeiten der Zuschussbezieher_innen werden nicht in die Berechnungen der Unterstützungsleistung einbezogen, obwohl diese oft einen wesentlichen Teil des Einkommens darstellen und die eigentliche künstlerische Tätigkeit querfinanzieren.</p>
<p>Das Versprechen, die Eingliederung in die SVA werde keine Verschlechterung für den Zugang zur Arbeitslosenversicherung bringen, wurde nicht eingelöst. Und auch der zentralen Problematik komplexer bzw.<br />
wechselnder Beschäftigungsverhältnisse wurde nicht Rechnung getragen, sondern der Zugang zu KSVF-Leistungen deutlich behindert und verkompliziert.</p>
<p>Der Kulturrat Österreich hat daher erneut konkrete Vorschläge zur Verbesserung im Rahmen des kontinuierlichen Reformprozesses des KSVF formuliert, um dem Grundgedanken einer umfassenden sozialen Absicherung für möglichst viele Kunst-, Kultur- und Medienschaffende näher zu kommen.</p>
<p>Praktisch geht es um<br />
# eine schnelle Ausweitung der Zuschussbezieher_innen # eine administrative Vereinfachung der Antrags-, Berechnungs- und Auszahlungsmechanismen # eine transparente, einfach nachvollziehbare Struktur des KSVF als Verwaltungsorgan.</p>
<p>Finanzielle Reserven sind im Fonds vorhanden. Diese sollten einem erweiterten Kreis von Künstler_innen, Medien- und Kulturarbeiter_innen durch die konkrete Umsetzung der nachstehenden Vorschläge rasch zugänglich gemacht werden.</p>
<p>Positionspapier zum Künstler_innensozialversicherungsfonds<br />
Kulturrat Österreich</p>
<p>Wien, Juni 2019</p>
<p>1. Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst-, Kultur- und Medienschaffende Wer im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit Kunst schafft, ausübt, lehrt oder künstlerisches Schaffen vorbereitet, weiterträgt, verbreitet oder zugänglich macht und wer im Kultur- und Medienbereich entsprechend selbstständig tätig ist, muss Zuschüsse des KSVF zu den Pflichtversicherungsbeiträgen in der SVA erhalten.</p>
<p>2. Nicht ein Kunstbegriff, sondern die Arbeitssituation muss aus¬schlag-gebend für einen Zuschuss sein Voraussetzung für einen Zuschuss muss &#8211; unabhängig von Qualitäts¬zuschrei¬bungen &#8211; die berufstypische Arbeitssituation von Kunst-, Kultur- und Medien¬schaffenden sein.</p>
<p>3. Zuschuss erhöhen<br />
Der jährliche Zuschusshöchstbetrag muss mindestens das Sechsfache der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze betragen (2019: 2.680,86 Euro).<br />
Mit der Anbindung an die Geringfügigkeitsgrenze ist eine jährliche Valorisierung sichergestellt.</p>
<p>4. Keine Aliquotierung des Zuschusses<br />
Bei nicht durchgehender Pflichtversicherung in einem Kalenderjahr darf der jährliche Zuschusshöchstbetrag nicht aliquotiert werden. Der Zuschuss muss auch in diesem Fall bis zum jährlichen Höchstbetrag zur Verfügung stehen, da auch die Sozialversicherungsbeiträge auf den Jahreseinkünften basieren.</p>
<p>5. Zuschuss für alle Bereiche der Sozialversicherung Ist der jährliche Zuschusshöchstbetrag zu Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungs-beiträgen noch nicht ausgeschöpft, muss der verbleibende Betrag auch für Beiträge zur Selbstständigen-Vorsorge bzw.<br />
auch für freiwillige Erweiterungen des Versicherungs¬schutzes (z.B.<br />
Arbeitslosenversicherung, Familienversicherung, Zusatzversicherung in der Krankenversicherung etc.) bezogen werden können.</p>
<p>6. Einkommensuntergrenze streichen<br />
Bei Ausübung einer Tätigkeit als Kunst-, Kultur- oder Medienschaffende_r und aufrechter Pflichtversicherung aufgrund dieser selbstständigen Tätigkeit muss ein Anspruch auf Zuschuss bestehen  unabhängig davon, wie niedrig die hieraus erzielten Einkünfte sind.</p>
<p>7. Einkommensobergrenze ausweiten<br />
Ein Zuschuss muss bis zu Jahreseinkünften in der Höhe des Vierundachtzig-fachen der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze möglich sein (2019: 37.532,04 Euro). Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird bzw. solange es sich in Ausbildung befindet, muss sich diese Grenze um das Zwölffache der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze erhöhen (2019: 5.361,72 Euro). Ein dreijähriger Durchrechnungszeitraum muss möglich sein.</p>
<p>8. Einzahler_innenkreis und Abgabenspektrum ausweiten Ein breiter Einzahler_innen¬kreis gewährleistet eine niedrige Abgabenquote für die einzelnen Einzahler_innen. Ergänzend zum bestehenden Einzahler_innenkreis müssen als erster Schritt daher alle kommerziellen Anbieter_innen von digitaler Infrastruktur und Streaming- sowie anderen Online-Diensten, die den Konsum von Kunst, Kultur und Medien ermöglichen, Beiträge in den KSVF leisten.<br />
Zur Sicherstellung der Zuschüsse sind Beiträge des Bundes heranzuziehen.<br />
Die vorübergehende Senkung der Abgabensätze bis 31. 12. 2020 ist umgehend aufzuheben.</p>
<p>9. Antragszeitraum<br />
Die Antragstellung für einen fortlaufenden Zeitraum muss als Option im Antragsformular möglich sein.</p>
<p>10. Flexibilisierung der Ruhendmeldung<br />
Die Ruhendmeldung der selbstständigen Tätigkeit muss zu jedem beliebigen Datum wirksam werden können und muss auch rückwirkend möglich sein.<br />
Grundsätzlich muss das Instrument der Ruhendmeldung allen Neuen Selbstständigen offenstehen.</p>
<p>11. Fixe Verankerung des Unterstützungsfonds Die Dotierung des Unterstützungsfonds muss  gerade weil mit seiner Einrichtung die Künstler_innenhilfe im Bundeskanzleramt eingestellt wurde  garantiert sein. Die in einem Jahr nicht ausgeschöpften Mittel müssen dem nächsten Jahr zugeschlagen werden und in den zwei darauffolgenden Jahren zweckgebunden für Beihilfen zur Verfügung stehen.</p>
<p>12. Zwecke für Beihilfen ausweiten<br />
Der Unterstützungsfonds muss in Zukunft nicht nur auf einen punktuellen Notfall, sondern genereller auf Notlagen abstellen. Ein einzelner Auslöser ist in vielen Fällen schwer festzumachen, was derzeit in Einzelfällen dazu führt, dass einem_einer Künstler_in in Not nicht geholfen werden kann.</p>
<p>13. Verbesserung der Zugangsbedingungen zum Unterstützungsfonds Soziale Notlagen müssen aufgrund der aktuellen individuellen Einkommens-, nicht der Vermögens¬verhältnisse beurteilt werden: Keine Erhebung der Vermögensverhältnisse und der Partner_innen-Einkommen von Antragsteller_innen, keine Einrechnung der Familienbeihilfe!<br />
Voraussetzung für eine Beihilfe muss ein Wohnsitz oder eine künstlerische Tätigkeit in Österreich sein, und nicht ein Hauptwohnsitz in Österreich.</p>
<p>14. Soforthilfe durch den Unterstützungsfonds In dringenden Fällen muss der Unterstützungsfonds Soforthilfen (z.B.<br />
1.000,- Euro) auszahlen dürfen, die nicht den strengen Auflagen des Fonds unterliegen  insbesondere dann, wenn Antragsteller_innen psychisch oder physisch nicht in der Lage sind, die geforderten Unterlagen ad hoc beizubringen.</p>
<p>15. Mehr Transparenz<br />
Die Mitglieder des Kuratoriums, der Kurien sowie des Beirats des Unterstützungsfonds sind auf der Website des KSVF namentlich offenzulegen. Thematisch relevante Judikatur sowie die Termine der<br />
Kurien- und Beiratssitzungen müssen auf der Website des KSVF zugänglich gemacht werden. Sämtliche Geschäftsberichte müssen dauerhaft auf der Website abrufbar sein.</p>
<p>16. Sitzungsgelder anpassen<br />
Die Vergütung für den Zeit- und Arbeitsaufwand der Mitglieder des Kuratoriums, der Kurien sowie des Beirats für den Unterstützungsfonds muss  pro Sitzung mit einer Maximaldauer von drei Stunden  der Hälfte der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze entsprechen (2019: 223,41 Euro). Damit ist auch eine jährliche Valorisierung sichergestellt.<br />
Länger dauernde Sitzungen sind entsprechend höher abzugelten.</p>
<p>17. Gleiche Förderung der sozialen Absicherung für alle Sparten Zuschüsse aus dem Bundesbudget für weitere Zwecke zur Förderung der sozialen Absicherung, wie sie derzeit gem. KSVFG § 26 (2) ausschließlich für die Bezugsberechtigten der Literar-Mechana vorgesehen sind, müssen für alle Sparten gleichermaßen bereitgestellt werden.</p>
<p>18. Geschlechtersensible Sprache<br />
Sämtliche Gesetzestexte, Drucksorten und andere Veröffentlichungen des KSVF müssen durchgehend geschlechtersensibel formuliert werden, um Frauen, Männer sowie Personen, die sich außerhalb des binären Geschlechtersystems verorten, zu inkludieren. Auch der Eigenname des KSVF ist entsprechend zu ändern.</p>
<p>19. Mehrsprachigkeit<br />
Sämtliche Informationsangebote  digital wie analog  müssen zumindest auch auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Auch Beratung auf Englisch muss sichergestellt sein.</p>
<p>20. Mitspracherecht der Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden Der Kulturrat Österreich fordert mindestens zwei Sitze im Kuratorium des KSVF, um eine Mitsprache von Interessenvertreter_innen der selbstständig erwerbstätigen Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden zu gewährleisten.</p>
<p>Die Forderung nach einer weiteren Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden bleibt auch nach Umsetzung der angeführten Maßnahmen bestehen. Ziel muss die Schaffung einer umfassenden sozialen Absicherung sein, die der prekären Erwerbssituation von  nicht nur  Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden Rechnung trägt.</p>
<p>Die soziale Absicherung von Künstler_innen gestaltet sich u.a. aufgrund der dokumentierten schlechten Einkommenssituation von Künstler_innen äußerst schwierig. Faire Bezahlung für Leistungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich.</p>
<p>Die grundsätzliche Forderung des Kulturrat Österreich lautet daher:<br />
Recht auf soziale Rechte für alle. Existenzsicherung muss von Erwerbsarbeit entkoppelt werden  wir fordern ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle.</p>
<p>*Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden. Prüfsteine für die nächste Bundesregierung.</p>
<p>Der Kulturrat Österreich arbeitet seit Jahren konsequent an der Erhebung von Problemlagen, macht Vorschläge zu deren Verbesserung und verfolgt kritisch die praktische Umsetzung von einschlägigen Maßnahmen. Unser Wissen kommt von der Basis, von jenen, die als Kunst-, Kultur- und Medienschaffende leben und arbeiten.</p>
<p>Die Ergebnisse der zweiten, Ende 2018 veröffentlichten Studie zur sozialen Lage in diesem Bereich haben sehr deutlich gemacht, dass es intensiver Bemühungen auf allen Ebenen bedarf, um bei der nächsten Erhebung nicht wieder sagen zu müssen: Es hat sich nichts geändert.</p>
<p>Wir präsentieren daher konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage, die für die nächste Bundesregierung handlungsanleitend sein sollen. Beginnend mit dem Künstler_innen-Sozialversicherungfonds werden wir weitere Themen und Problembereiche aufgreifen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lage aufzeigen.</p>
<p>Materialien:</p>
<p>Studie: &#8222;Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich 2018&#8220; Petra Wetzel, unter Mitarbeit von Lisa Danzer (L&amp;R Sozialforschung), Veronika Ratzenböck, Anja Lungstraß, Günther Landsteiner (österreichische kulturdokumentation)<br />
<a href="https://www.kunstkultur.bka.gv.at/documents/340047/651233/EB-Soziale-Lage-Kunstschaffender-Kunst-Kulturvermittler-nb.pdf]Studie" target="_blank" rel="noopener"><br />
</a><a href="https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/20181123]Stellungnahme Kulturrat Österreich zur Studie" target="_blank" rel="noopener"><br />
</a><a href="https://kulturrat.at/forderungen_Kulturrat_oe_2018.pdf]Forderungen, die sich aus der Studie ergeben" target="_blank" rel="noopener"><br />
</a></p>
<p>Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden.<br />
Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.</p>
<p>Mitglieder des Kulturrat Österreich:</p>
<p>ASSITEJ Austria  Junges Theater Österreich Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs Dachverband der Filmschaffenden IG Bildende Kunst IG Freie Theaterarbeit IG Kultur Österreich Österreichischer Musikrat IG Übersetzerinnen und Übersetzer Verband Freier Radios Österreich VOICE &#8211; Verband der Sprecher und Darsteller</p>
<p>Rückfragen:<br />
Kulturrat Österreich<br />
<a href="mailto:&#99;&#111;nta&#99;&#116;&#64;k&#117;l&#116;&#117;&#114;&#114;a&#116;&#46;at"><br />
</a><a href="https://www.kulturrat.at]Kulturrat Österreich" target="_blank" rel="noopener"><br />
</a><a href="https://www.twitter.com/kulturrat_oe]Twitter" target="_blank" rel="noopener"><br />
Gumpendorfer Str. 63b<br />
1060 Wien</a></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich-6/feed/</wfw:commentRss>
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			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung Kulturrat Österreich</title>
		<link>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich-8/</link>
					<comments>https://www.filmschaffende.at/sozialversicherung/pressemitteilung-kulturrat-oesterreich-8/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[dafa_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Apr 2019 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://wolfgangschellnast.com/projects/dafa/?p=343</guid>

					<description><![CDATA[Armut, nicht Arme bekämpfen! Kulturrat Österreich spricht sich gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz aus Armut kann alle treffen, auch Kunst-, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Armut, nicht Arme bekämpfen!<br />
Kulturrat Österreich spricht sich gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz aus</p>
<p>Armut kann alle treffen, auch Kunst-, Kultur- und Medienschaffende. Die Studie &#8222;Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich 2018&#8220; hat dies eindrücklich belegt:<br />
Insgesamt ist der Lebensstandard von Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler_innen im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen deutlich nachteilig: Gut ein Drittel kann der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden und muss damit als armutsgefährdet gelten. Die Situation von mehrfach versicherten Personen mit unregelmäßigem Einkommen  Standard in unserem Feld  ist im vorgeschlagenen Gesetz nach wie vor unzureichend geregelt. Ohne spezifische gesetzliche Maßnahmen, die dieser insgesamt immer häufiger werdenden Arbeitssituation gerecht werden, steigt aber das Risiko, auf Unterstützung angewiesen zu sein. Noch gravierender ist sie für Menschen, die aus vielfältigen Gründen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.</p>
<p>Wir haben unsere Kritikpunkte bereits im Jänner deponiert, wie viele andere Institutionen und Initiativen auch. Die kosmetischen Änderungen im Vergleich zur ersten Vorlage vermögen am grundsätzlichen Befund nichts zu ändern: Es ist völlig verfehlt, das Ziel der Mindestsicherung von einem Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs auf eine Unterstützungsleistung ohne gesicherten Rechtsanspruch zu reduzieren. Die Mindestsicherung ist das letzte soziale Sicherungsnetz. Die neun Sozialhilfegesetze, die im Gefolge dieses Grundsatzgesetzes verabschiedet werden müssen, werden nicht nur große Löcher in dieses Netz schneiden, sie werden de facto zu seiner Abschaffung führen. Noch dazu sollen diese Sozialhilfegesetze laut Regierungsprogramm die Notstandshilfe ersetzen.</p>
<p>Eine Neuregelung zur Mindestsicherung/ Sozialhilfe muss zumindest nach folgenden Grundsätzen gestaltet sein:</p>
<p># Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Lebens- und Wohnbedarfs. Das schließt selbstverständlich ein Minimum an möglicher gesellschaftlicher Teilhabe ein.<br />
# Individuelle Absicherung für alle in Österreich Lebenden, die darauf angewiesen sind. Keine finanziellen Sanktionsmöglichkeiten. Analog der derzeitigen Notstandshilfe keine Anrechnung von Haushalts- oder Familieneinkommen.<br />
# Österreichweit einheitliche Regelung.<br />
# Spezifische Regelungen für die Anrechnung von Einkommen entsprechend unterschiedlicher Sozialversicherungsregelungen.<br />
# Möglichkeiten für erhöhte Zuwendungen, insbesondere bei dauerhaftem Bedarf.<br />
# Armut, nicht Arme bekämpfen.<br />
Und last, but not least  keine Abschaffung der Notstandshilfe!</p>
<p>Das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz entspricht keinem dieser<br />
Grundsätze: Wir fordern die Abgeordneten im Nationalrat dazu auf, diesen Gesetzesvorschlag abzulehnen.</p>
<p>Unsere Stellungnahme:<br />
<a href="https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/stellungnahme_sg_kulturratoesterreich_01_2019.pdf" target="_blank" rel="noopener">Stellungnahme Kulturrat</a><br />
<a href="https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00514/index.shtml" target="_blank" rel="noopener">Regierungsvorlage</a><br />
<a href="https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00104/index.shtml#tab-Stellungnahmen" target="_blank" rel="noopener">weitere Stellungnahmen</a></p>
<p>Rückfragen:</p>
<p>Kulturrat Österreich<br />
<a href="mailto:&#99;&#111;&#110;tact&#64;&#107;&#117;l&#116;&#117;&#114;&#114;a&#116;&#46;at">&#99;o&#110;tac&#116;&#64;kul&#116;&#117;&#114;&#114;a&#116;.at</a><br />
<a href="http://www.kulturrat.at" target="_blank" rel="noopener">Kulturrat Österreich</a><br />
<a href="http://www.twitter.com/kulturrat_oe" target="_blank" rel="noopener">Twitter</a><br />
Gumpendorfer Str. 63b<br />
1060 Wien</p>
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