Coronanews

Offener Brief Kulturrat Österreich

07.05.2020

Wir müssen reden.
Offener Brief zur Existenzsicherung in der Corona-Krise

Kulturrat Österreich fordert Runden Tisch

Sehr geehrter Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel,
sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag.a Ulrike Lunacek,

Bereits die allerersten Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie ab 10.
März haben den Kunst- und Kulturbetrieb hart getroffen. Das
anschließende schnelle Agieren, um über Unterstützungsfonds
Einnahmenausfälle abzufedern, war zunächst vielversprechend. Doch jetzt
stellen wir einen beunruhigenden Stillstand fest.

# Die Phase 2 beim Covid-19-Fonds im KSVF steht dringend an, wann ist
mit einer Veröffentlichung zu rechnen?
# Wann folgt eine Unterstützungsstruktur für Kunst- und Kulturvereine
(NPOs)?
# Warum werden Kunst- und Kulturschaffende und ihre
Interessenvertretungen nicht in den Gestaltungsprozess der
Unterstützungsfonds involviert?

Dringender Handlungsbedarf bei Unterstützungsfonds

Speisen Sie den Kunst- und Kultursektor nicht mit Almosen ab. Setzen Sie
das Versprechen der Regierung, niemanden zurücklassen zu wollen, koste
es was es wolle, in die Tat um! Denn es hakt massiv bei den bestehenden
Unterstützungsstrukturen, so sie bislang überhaupt existieren:

Kunstschaffende, die die Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds
(WKO) nicht erfüllen, konnten aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) bis heute
nur die sogenannte ?Soforthilfe? von 500 oder 1.000 Euro erhalten,
manche hatten noch nicht einmal dazu Zugang oder warten noch immer auf
die Erledigung ihres Antrags zur ?Soforthilfe?. Wann die Phase 2 des
Covid-19-Fonds (KSVF) starten wird, ist bislang vollkommen offen.

Auch beim Härtefall-Fonds (WKO) stellt sich die am 20. April gestartete
Phase 2 ernüchternd dar: Die nun errechneten Unterstützungsbeträge für
den ersten Monat sind oftmals grenzwertig niedrig oder sogar bei null
Cent, weil bereits durch die Soforthilfe ausgeschöpft. Gut und schön,
dass immer mehr Personen potenziell Zugang zum Härtefall-Fonds (WKO)
bekommen ? jetzt braucht es aber dringend eine Unterstützungshöhe, von
der zumindest die nackte Existenz und die laufenden betrieblichen Kosten
gesichert werden können. Erst dann kann der Härtefall-Fonds (WKO) von
sich behaupten, den Nettoeinkommensentgang weitestgehend abzufedern
(Punkt 5 der Richtlinie). 1.500 Euro zum Überleben für sechs Monate –
und länger – ohne Einkommen sind keine Perspektive. Unsere Erfahrungen
zeigen, dass nicht mehr als dieser Betrag für viele Kunst- und
Kulturschaffende aus dem Härtefall-Fonds zur Verfügung stehen wird.

Für die gemeinnützigen Kunst- und Kulturvereine gibt es bis dato gar
keine Unterstützung. Seit sieben Wochen werden sie damit vertröstet,
dass eine ?Soforthilfe? auch für Non-Profit-Organisationen (NPOs) in
Vorbereitung sei. Dass sie durch laufende Fixkosten bei gleichzeitigem
Wegbrechen sämtlicher Einnahmen ebenso vor dem finanziellen Ruin stehen
wie profit-orientierte Unternehmen, liegt auf der Hand. Während andere
Branchen wieder schrittweise öffnen dürfen, gibt es für gemeinnützige
Kultureinrichtungen weder eine zeitliche noch finanzielle Perspektive.

Wir fordern daher:

# Zahlungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen müssen auf den
gesamten Zeitraum der Einschränkungen im Kunst- und Kulturbetrieb
ausgedehnt werden und auch längerfristige Nachwirkungen abdecken.
# Die monatliche Mindestpauschalzahlung zur Existenzsicherung von Kunst-
und Kulturschaffenden muss auf mindestens die Armutsgefährdungsschwelle
angehoben werden (aktuellster Wert derzeit 2019: 1.259 Euro für einen
Ein-Personen-Haushalt).
# Die Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF) darf keine Kopie des
Härtefall-Fonds (WKO) werden. Die Unterstützungsleistung in der Phase 2
muss sich an den laufenden Kosten oder wahlweise am realen
Einnahmenausfall orientieren. Die separate Antragstellung je Monat ist
hier keine praktikable Lösung, die Zeiträume sollten zusammengefasst
abgewickelt werden können.
# Grundsätzlich muss der Covid-19-Fonds (KSVF) die Erwerbsrealitäten der
Antragsteller_innen berücksichtigen und als Ergänzung zum
Härtefall-Fonds (WKO) abdecken, was dieser (berufsspezifisch und
perspektivisch) im Moment nicht zu leisten vermag.
# Der Covid-19-Fonds (KSVF) soll nicht nur für Künstler_innen und
Kulturvermittler_innen da sein: Eine Ausdehnung der Zugangsberechtigten
auf alle im freien Kunst-, Kultur- und Medienbereich Tätigen ist notwendig.
# Der Fonds für NPOs muss so schnell wie möglich starten.

Künstler_innen, Kulturschaffende und gemeinnützige Trägerorganisationen
der freien Kulturszene brauchen eine reale und schnell wirksame
Existenzsicherung. Hierzu sind ernsthafte Gespräche mit allen
Entscheidungsträger_innen und den Betroffenen und ein Austausch über den
aktuellen Stand unerlässlich. Wir bieten unser genre- und
fachspezifisches Knowhow über die tatsächliche Situation der Betroffenen
und die Knackpunkte, an denen es aktuell scheitert, an und bringen uns
gerne mit Lösungsvorschlägen ein, etwa zur Gestaltung der Phase 2 im
Covid-19-Fonds (KSVF). In diesem Sinne pochen wir auf eine Einbeziehung
in den Gestaltungsprozess ? jetzt.

Wir ersuchen um Ihren Terminvorschlag.

Mit freundlichen Grüßen,

Clemens Christl, Kulturrat Österreich
Yvonne Gimpel, IG Kultur Österreich
Maria Anna Kollmann, Dachverband der Filmschaffenden
Daniela Koweindl, IG Bildende Kunst
Ulrike Kuner, IG Freie Theaterarbeit
Brigitte Rapp, IG Übersetzerinnen Übersetzer
Rikki Reinwein, Berufsvereinigung bildender Künstler_innen
Günther Wildner, Österreichischer Musikrat
Agnes Zenker, Assitej Austria

Weitere Informationen# Alle Fonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden öffnen. Gemeinsame Stellungnahme von Interessenvertretungen (10.4.2020):
Kulturrat

# Wie weiter mit #corona Unterstützungsfonds. Eckpunkte Kulturrat
Österreich zu Covid-19-Fonds im KSVF und Härtefall-Fonds in der WKO
(8.4.2020)

# Sieben Wochen Veranstaltungsverbot ? eine Bestandsaufnahme (30.4.2020): Kulturrat

Rückfragen:
Kulturrat Österreich
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Gumpendorfer Str. 63b
1060 Wien

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