Sozialversicherung

In Österreich gilt ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Entscheidend dabei ist, ob Anstellungsverhältnisse oder Selbständigkeit vorliegt. Die Mehrzahl der Filmschaffenden müss(t)en laut Gesetz angestellt werden, nur jene, die ein fertiges Werk abliefern, wie Drehbuchautor_innen oder Filmkomponist_innen, sind selbständig tätig. In den vergangenen Jahren haben sich die Grenzen verwischt, Mehrfachversicherungen zweier Systeme, die nicht kompatibel sind, sind inzwischen an der Tagesordnung, die sich daraus ergebenden Probleme Herausforderung für die politische Arbeit des Dachverbandes.

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