(Pressemitteilung vom 29.4.2026) Zum Tag der Arbeitslosen am 30. April: Zwischenbilanz nach vier Monaten
Seit dem 1. Jänner 2026 gilt ein weitreichendes Zuverdienstverbot beim Bezug von AMS-Geldern. Für viele nicht durchgehend Beschäftigte bedeutet das: Entweder soziale Absicherung oder Einkommen – beides zugleich ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Besonders stark betroffen sind Frauen, Alleinerziehende, Künstler:innen und Kultur- und Medienarbeiter_innen, deren Erwerbsrealität von unregelmäßigen und geringfügigen Tätigkeiten geprägt ist.
Die aktuelle Regelung verschärft die ohnehin prekäre Situation in diesen Bereichen erheblich. Anstatt die soziale Absicherung in Kunst- und Kulturberufen zu verbessern – wie im Regierungsprogramm angekündigt – wird sie faktisch untergraben. Rückmeldungen bei uns in unserer Beratungsarbeit zeigen deutlich: Die AMS-Regeln stehen den realen Arbeitsbedingungen in Kunst und Kultur entgegen. Betroffene müssen jedes einzelne Angebot daraufhin prüfen, ob es zum Verzicht auf das Arbeitslosengeld oder zum Verlust des Auftrags führt – jetzt oder in Zukunft.
Zusätzlich herrscht auch innerhalb des AMS große Unsicherheit im Umgang mit den jeweiligen Voraussetzungen. Selbst Monate nach Inkrafttreten ist in vielen Fällen nicht geklärt, wie die unterschiedlichen Einkommensarten korrekt zu behandeln sind. Unterschiedliche Auslegungen zwischen regionalen AMS-Stellen sowie fehlende Abstimmungen mit Sozialversicherungsträgern führen zu zahlreichen Rechtsunklarheiten. Die unvermeidlichen Folgen sind: abgelehnte Anträge auf Arbeitslosengeld, Rückforderungen und existenzielle Probleme.
Wir können die ohnedies nur sehr magere vorschnelle „Erfolgsbilanz“ zur Neuregelung durch das AMS nicht teilen. Soweit es den Kunst- und Kulturbereich betrifft, kann der „Erfolg“ des AMS nur darin bestehen, wie viele Beschäftigungen von Künstler_innen, Kultur- und Medien(mit)arbeiter_innen es durch Arbeitslosengeldbezug verhindert bzw. wie viele neue Armutsfälle es durch Vorenthaltung des Arbeitlosengeldbezugs geschaffen hat. Die Neuregelung ist kein Erfolg für die Versicherten, sondern für die Versicherung, die weniger Geld für die Versicherten ausgeben muss als bisher – auf Kosten sozialer Absicherung, wofür die Versicherten Beiträge zahlen und Ansprüche erwerben mussten. Arbeitsmarktpolitisch verwandelt das Zuverdienstverbot im Bereich der Kunst und Kultur höchstens Beschäftigungskrisen in Existenzkrisen, zu Verbesserungen bei den Beschäftigungsverhältnissen führt sie nicht.
Wir fordern daher gemeinsam mit 1500 Künstler_innen und 160 Kultureinrichtungen eine faire und realitätsnahe Regelung bei Erwerbslosigkeit.
Das Zuverdienstverbot muss aufgehoben werden! Jetzt.
Der Aufruf:
Zuverdienstverbot aufheben!
Für eine adäquate Regelung bei Erwerbslosigkeit
Seit 1.1.2026 besteht bei Arbeitslosigkeit ein weitestgehendes Zuverdienstverbot. Dieses Verbot trifft Künstler_innen, Kultur- und Medienarbeiter_innen besonders hart. Sparpakete verschärfen die Situation zusätzlich. Die Politik scheint keine Eile damit zu haben, diese Neuregelung zu reparieren. Wir haben diese Zeit nicht.
Einkommen in Kunst und Kultur kommen auf vielerlei Wegen zustande. Ein zentraler Bestandteil sind kurzfristige und kleinere Einkommen aus Lesungen, Drehtagen, Einzelauftritten an Theatern, aus Künstler_innengesprächen oder Abrechnungen aus Verwertungen. Geringfügige Tätigkeiten in Kunst und Kultur verhindern keine Vollzeitbeschäftigung, sie sind oftmals der Schlüssel dazu. Wer absagt, wird nicht mehr gefragt.
Soziale Sicherheit ist unter solchen Umständen überlebensnotwendig. Nicht nur, um überhaupt von etwas leben zu können, sondern auch um zu wissen: Wenn etwas schief geht, steht nicht sofort die ganze Existenz auf dem Spiel.
Für viele, die bisher geringfügig dazuverdient haben, bricht nun die Möglichkeit weg, Arbeitslosengeld zu beziehen. Dieser Wegfall ist nicht laut. Und er führt nicht zu 1000fachen Fällen von Streichungen des Arbeitslosengeldes. Vielmehr führt er zu 1000fachen Fällen, in denen Künstler_innen ihre für ihre Berufe typischen kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen nicht mehr wahrnehmen können und ihre künstlerische Arbeit auf einkommenslose Tätigkeiten beschränken oder einstellen. Selbst das ist nicht immer möglich: Wer eine der automatischen Abrechnungen von Verwertungsgesellschaften erhält, wird mit dem Entzug des Arbeitslosengeldes bestraft.
Auch Auftrag- und Arbeitgeber_innen in der Kunst und Kultur sind von der Neuregelung betroffen, sie können Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen ihrer Wahl, die unter das Zuverdienstverbot fallen, nur dann geringfügig engagieren, wenn diese in dieser Zeit nicht arbeitslos sind. Und damit eigentlich nicht, weil deren Arbeitslosigkeit nicht vorherzusehen ist.
Soweit darf es nicht kommen. Das Zuverdienstverbot muss weg. Es ist eine gravierende Verschlechterung der sozialen Lage der Künstler_innen, nicht die Verbesserung, die im Regierungsprogramm versprochen wurde.
Wird unterstützt von:
Liste aller Unterstützer_innen (PDF)
Liste der unterstützenden Kultureinrichtungen (PDF)
(Die Unterzeichnung ist abgeschlossen, wer den Aufruf noch unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, diesen über seine_ihre Kanäle zu teilen oder direkt an die Politik zu übermitteln)
Eine gemeinsame Initiative der IG Autorinnen Autoren und des Kulturrats Österreich (ASSITEJ Austria, Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs – ZV, Dachverband der österreichischen Filmschaffenden, Forum Literaturübersetzen Österreich, Forum Österreichischer Filmfestivals, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, NEKUDAK, Österreichischer Musikrat, Österreichischer Verband der Kulturvermittler:innen, Verband Freier Rundfunk Österreich, VOICE – Verein für Leistungsschutz der SprecherInnen und DarstellerInnen)