| Arbeitslosigkeit wird schnell zur Armutsfalle. Bislang ist ein geringfügiger Zuverdienst zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe möglich. Damit soll ab 2026 Schluss sein. Begründung: Eine geringfügige Beschäftigung sei „in vielen Fällen hinderlich“ für die Wiederaufnahme einer vollversicherten Beschäftigung. Das Gegenteil ist in Kunst und Kultur der Fall. Zudem sind (kurzfristige) geringfügige Jobs berufsspezifisch typisch – gleichgültig, ob neben einer vollversicherten Tätigkeit oder in einer Phase der Arbeitslosigkeit: ein Drehtag, ein Artists Talk, eine Lehrveranstaltung.
Das bedeutet für die Zukunft: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss sich entscheiden: Entweder einen geringfügigen Job annehmen und Arbeitslosengeld verlieren. Oder absagen, weil das Arbeitslosengeld unverzichtbar ist, um über die Runden zu kommen. Nur 100% arbeitslos ist möglich, wenn diese Gesetzesänderung mit 1.1.2026 in Kraft tritt. Das eröffnet neue Armutsfallen. Und es ist kontraproduktiv für die Arbeitssuche – gerade in Branchen wie Kunst und Kultur, wo berufliche Aktivität und Präsenz essenziell für Folgebeschäftigungen sind. Die vorgesehenen Ausnahmen, wo Zuverdienst doch möglich sein soll, sind unzureichend.
Gleichzeitig hat sich diese Regierung vorgenommen, die soziale Absicherung in Kunst und Kultur zu verbessern. Aus Ihrem Regierungsprogramm: „Dabei müssen die besonderen Erwerbsrealitäten und die damit einhergehenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.“ Wir halten fest: Wenn die beschlossene Abschaffung der Zuverdienstregelung bleibt wie beschlossen, wird die soziale Absicherung von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen dagegen angegriffen und nachhaltig beschädigt – noch bevor die im Regierungsprogramm hierzu angekündigte interministerielle Arbeitsgruppe überhaupt eingerichtet ist. |