Bereits 2022 haben Arbeiterkammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund in einem Factsheet, basierend auf zwei Studien, darauf hingewiesen, dass von der Abschaffung des Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld vorwiegend Frauen betroffen sind. 50% der arbeitslosen Frauen, mit geringfügigem Zuverdienst, konnten durch Zuverdienst und Arbeitslosengeld ein Einkommen erreichen, das knapp aber doch über der Armutsgrenze lag.
Wenn mit 1.1.2026 das Aus für einen geringfügigen Zuverdienst zum AMS in Kraft tritt wird, bedeutet das eine drastische Verschlechterung der finanziellen Situation vor allem für Frauen, die Arbeitslosengeld beziehen.